Das Büro, auch Ratsleitung genannt, setzt sich aus dem Präsidium sowie den Präsidentinnen und Präsidenten der Fraktionen zusammen und trifft sich in der Regel ein Mal pro Quartal. An den Sitzungen nehmen normalerweise der Landammann und die Ratssekretärin mit beratender Stimme teil.
Das Büro ist unter anderem für alles verantwortlich, was die Kommissionen betrifft: Es wählt die Mitglieder sowie die Präsidentinnen und Präsidenten und weist ihnen die zu beratenden Geschäfte zu. Ausserdem legt das Präsidium den Sitzungskalender fest, überwacht die hängigen Geschäfte, prüft das Ratsprotokoll, wählt die Ratssekretärin oder den Ratssekretär und vertritt die Anliegen der Ratsmitglieder gegenüber dem Regierungsrat und der Verwaltung.
Geleitet wird das Büro durch die Grossratspräsidentin oder den Grossratspräsidenten, welches gemäss Kantonsverfassung das höchste politische Amt im Aargau ist. Diese oder dieser leitet mit Unterstützung von zwei Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten die Ratssitzungen und sorgt für deren reibungslosen Ablauf. Das aus drei Mitgliedern bestehende Präsidium wird vom Grossen Rat jeweils zu Beginn des neuen Amtsjahres für ein Jahr gewählt. In ihrem oder seinem Amtsjahr repräsentiert die Präsidentin oder der Präsident den Kanton Aargau bei öffentlichen Anlässen.