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Grosser Rat

Ratsmitglieder

Mitglieder des Grossen Rats

Der Grosse Rat besteht aus 140 Mitgliedern, die zurzeit insgesamt neun Parteien angehören. Der Grosse Rat wird im Proporzverfahren gewählt. Das heisst, die Sitze werden proportional zu den erzielten Stimmen an die Parteien verteilt. Der Grosse Rat wird alle vier Jahre neu gewählt.

Der Grosse Rat ist ein Milizparlament. Die Ratsmitglieder sind somit keine Berufspolitiker. Sie werden aber mit einer Jahrespauschale und Sitzungsgeldern entschädigt.

Die Ratsmitglieder sind verpflichtet ihre Interessenbindungen offen zu legen. Die berufliche Tätigkeit, der Arbeitgeber und Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien von Körperschaften des privaten und öffentlichen Rechts müssen zu Beginn des Amtsjahres gemeldet werden und werden auf der Internetseite des Grossen Rats publiziert.