Aargauer Regierungsrat
Der Regierungsrat ist die leitende und oberste vollziehende Behörde des Kantons. Er besteht aus fünf Mitgliedern, die vom Volk nach dem Mehrheitsverfahren für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt werden.
Der Kanton Aargau bietet Lebensqualität und Vielfalt. Hier treffen sich innovative Ideen und historisches Erbe. Um den Fortschritt unseres Kantons zu garantieren und den Aargau als attraktiven und lebenswerten Standort zu bewahren, müssen wir uns alle engagieren – Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Politik. Miteinander reden und einander vertrauen – das ist essenziell, um anstehende Herausforderungen wie Klimawandel, Digitalisierung oder Krieg und Migration zu bewältigen. Der Regierungsrat setzt sich deshalb für eine offene Gesellschaft ein, in der Menschen frei und vertrauensvoll zusammenleben. Das Ziel ist klar: Wir bleiben im Dialog – generationenübergreifend, regional und international.
Miteinander reden, einander vertrauen – für einen starken Aargau