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Auflösung Lehrvertrag als lernende Person beantragen

Lehrverhältnisse können vor dem Lehrabschluss während der Probezeit, in gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien oder wenn wichtige Gründe vorliegen, aufgelöst werden. In jedem Fall ist das Departement Bildung, Kultur und Sport mit einem von den Vertragsparteien unterschriebenen Formular über die Auflösung des Lehrvertrags in Kenntnis zu setzen.

Online-Formular

Signatur erforderlich

Voraussetzungen

Einwilligung aller Lehrvertragsparteien

Ablauf

  • Schritt 1: Die lernende Person füllt das Formular 'Auflösung Lehrvertrag' aus.
  • Schritt 2: Die lernende Person und eine gesetzliche Vertretung (Eltern, erziehungsberechtigte Person) sowie der Lehrbetrieb unterschreiben das Formular.
  • Schritt 3: Die lernende Person reicht das Formular zur Kenntnis an das Departement Bildung, Kultur und Sport, Abteilung Berufsbildung und Mittelschule, Bachstrasse 15, 5001 Aarau oder betriebliche-bildung@ag.ch ein.
  • Schritt 4: Die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule nimmt bei Bedarf mit den Vertragsparteien Kontakt auf und bestätigt die Auflösung.

Fristen und Termine

Keine Einschränkungen. Jederzeit möglich.

Kosten

Keine

Anleitungen

Rechtliche Grundlagen

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