Auflösung Lehrvertrag als lernende Person beantragen
Lehrverhältnisse können vor dem Lehrabschluss während der Probezeit, in gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien oder wenn wichtige Gründe vorliegen, aufgelöst werden. In jedem Fall ist das Departement Bildung, Kultur und Sport mit einem von den Vertragsparteien unterschriebenen Formular über die Auflösung des Lehrvertrags in Kenntnis zu setzen.
Voraussetzungen
Einwilligung aller Lehrvertragsparteien
Ablauf
- Schritt 1: Die lernende Person füllt das Formular 'Auflösung Lehrvertrag' aus.
- Schritt 2: Die lernende Person und eine gesetzliche Vertretung (Eltern, erziehungsberechtigte Person) sowie der Lehrbetrieb unterschreiben das Formular.
- Schritt 3: Die lernende Person reicht das Formular zur Kenntnis an das Departement Bildung, Kultur und Sport, Abteilung Berufsbildung und Mittelschule, Bachstrasse 15, 5001 Aarau oder betriebliche-bildung@ag.ch ein.
- Schritt 4: Die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule nimmt bei Bedarf mit den Vertragsparteien Kontakt auf und bestätigt die Auflösung.
Fristen und Termine
Keine Einschränkungen. Jederzeit möglich.
Kosten
Keine
Anleitungen
Rechtliche Grundlagen
- Berufsbildungsgesetz BBG Art. 14 (SR 412.10)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Berufsbildungsverordnung BBV Art. 8 (SR 412.101)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Obligationenrecht Art. 344–346a (SR 220)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Gesetz über die Berufs- und Weiterbildung (SAR 422.200)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Berufs- und Weiterbildung (SAR 422.211)(öffnet in einem neuen Fenster)