Berufsbildung und Mittelschulen
Im Berufsbildungsbereich und an den Aargauer Mittelschulen gibt es keine speziellen Förderangebote für jugendliche Flüchtlinge.
Unabhängig vom Flüchtlingsstatus kann eine jugendliche Person eine Berufslehre oder eine weiterführende Schule besuchen, sofern sie die geforderten schulischen respektive praktischen Leistungen erbringt und ihre Deutschkenntnisse genügend gut sind, so dass sie dem Unterricht folgen kann.