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Häufige Fragen (FAQ)

Wie kann ich ein Gesuch um Durchführung eines Beschäftigungsangebots einreichen?

Die Einreichung des Online-Gesuchs funktioniert über "Mein Konto". Falls Sie noch kein Konto besitzen, müssen Sie sich zuerst registrieren. Nach der Anmeldung bei "Mein Konto" steht Ihnen die Dienstleistung "Gesuch Beschäftigungsangebot einreichen" zur Verfügung. Hier können Sie die Informationen zu Ihrem Beschäftigungsangebot direkt online ausfüllen und an den Kantonalen Sozialdienst senden.

Sie haben jederzeit die Möglichkeit das Gesuch online zu speichern und zu einem späteren Zeitpunkt im Prozess weiterzufahren. Beim Klick auf "Speichern und Schliessen" kehren Sie zu "Meine Vorgänge" zurück.

Wie kann ich die Daten zu meinem Gesuch einsehen?

In "Mein Konto" können Sie unter "Meine Vorgänge" Ihre bestehenden Beschäftigungsangebote einsehen. Beim Klicken auf ein Angebot zeigt es Ihnen die "Daten zum Angebot" an. Hier sehen Sie unter anderem den Status Ihres Gesuchs sowie das Gutheissungs- oder Ablehnungsschreiben.

Wie kann ich dem Kantonalen Sozialdienst Teilnehmende zur Prüfung melden?

In "Mein Konto" können Sie unter "Meine Vorgänge" Ihre bestehenden Beschäftigungsangebote einsehen. Beim Klicken auf ein Angebot zeigt es Ihnen die "Daten zum Angebot" an. Erfassen Sie hier die Teilnehmenden, die am Beschäftigungsangebot teilnehmen möchten. Die Erfassung ist möglich, sobald Sie eine Gutheissung für Ihr Beschäftigungsangebot erhalten haben. Wenn Sie alle Teilnehmenden erfasst haben, klicken Sie auf den Button "Teilnehmende melden". Mit dieser Aktion werden alle erfassten Teilnehmenden dem Kantonalen Sozialdienst zur Prüfung übermittelt. Sie erhalten per E-Mail Bescheid, sobald die Teilnehmenden geprüft worden sind und können den Entscheid bei "Daten zum Angebot" einsehen. Sie können zu jeder Zeit weitere Teilnehmende für das Beschäftigungsangebot melden.

Was bedeutet eine Korrekturanforderung?

Der Kantonalen Sozialdienst prüft das Gesuch auf Vollständigkeit und Klarheit der Angaben. Falls sich Fragen ergeben, kann er mit der Korrekturanforderung den Anbieter auffordern, die fehlenden und unklaren Angaben zu ergänzen, bevor er den Entscheid für eine Gutheissung oder Ablehnung trifft.

Weshalb erhalte ich ein Aktualitätsprüfungs-E-Mail?

Die aufgeschalteten Beschäftigungsangebote in der Angebotsübersicht sollen aktuell gehalten werden. Wenn Ihr Beschäftigungsangebot länger als ein halbes Jahr aufgeschaltet ist, werden Sie vom System aufgefordert die Aktualität zu prüfen. Dazu erhalten Sie ein E-Mail mit der Bitte, die Aktualität zu bestätigen. Sie haben die Möglichkeit die Aktualität direkt zu bestätigen oder das Beschäftigungsangebot zu bearbeiten, bevor es erneut publiziert wird.

Falls Sie der Aktualitätsprüfung nicht nachkommen, wird ein zweites Aktualitätsprüfungs-E-Mail versendet, mit der Bitte, die Aktualität zu bestätigen.

Falls Sie dieser zweiten Aufforderung nicht nachkommen, wird Ihr Beschäftigungsangebot deaktiviert. Sie werden per E-Mail davon in Kenntnis gesetzt.

Wie kann ich mein Beschäftigungsangebot auf der Angebotsübersicht publizieren?

Es gibt zwei Möglichkeiten. Einerseits können Sie bereits bei der Erfassung des Gesuchs anwählen, dass Sie das Gesuch publizieren möchten. Dazu werden Sie aufgefordert eine Publikationslaufzeit anzugeben. Während der definierten Zeit wird das Beschäftigungsangebot aufgeschaltet sein.

Zum anderen besteht die Möglichkeit zu einem späteren Zeitpunkt das Beschäftigungsangebot aufzuschalten. Melden Sie sich dazu in "Mein Konto" an und wählen Sie beim gewünschten Beschäftigungsangebot die Aktion "Publikation aktivieren" aus. Alternativ können Sie auf das Beschäftigungsangebot klicken und auf der Maske "Daten zum Angebot" auf den Button "Publikation aktivieren" klicken. Sie können das Angebot vor der Publikation bearbeiten oder durch Auswahl einer Publikationslaufzeit direkt publizieren.

Welche Aktionen in Bezug auf Beschäftigungen stehen mir in "Mein Konto" zur Verfügung?

  • Gesuch Beschäftigungsangebot erfassen: Mit dieser Aktion rufen Sie das Online-Gesuch auf und können es dem Kantonalen Sozialdienst zur Prüfung senden.
  • Bearbeiten: Das Bearbeiten eines Gesuchs ist möglich, wenn Sie das Gesuch gespeichert haben, eine Korrekturanforderung erhalten haben, vor der Publikation in der Angebotsübersicht eine Anpassung vornehmen möchten oder bei der Aufforderung zur Aktualitätsprüfung die Daten aktualisieren.
  • Löschen: Falls das Gesuch im Status "Gesuch in Erfassung" ist und noch nicht beim Kantonalen Sozialdienst eingereicht wurde, kann es gelöscht werden.
  • Gesuch zurückziehen: Das Gesuch kann zurückgezogen werden, wenn es vom Kantonalen Sozialdienst noch nicht geprüft worden ist und kein Entscheid (Gutheissung / Ablehnung) vorliegt.
  • Gesuch kopieren und neu starten: Mit dieser Aktion können Sie ein bereits erfasstes Gesuch kopieren, auf ein neues Beschäftigungsangebot anpassen und dem Kantonalen Sozialdienst zur Prüfung einreichen.
  • Teilnehmende erfassen / melden: Mit diesen Aktion werden die Teilnehmenden erfasst, die am Beschäftigungsangebot teilnehmen möchten und deren Personendaten an den Kantonalen Sozialdienst zur Prüfung eingereicht.
  • Publikation aktivieren / deaktivieren: Mit dieser Aktion können Sie Ihr Beschäftigungsangebot in der Angebotsübersicht auf dem Portal Beschäftigung publizieren oder entfernen.