Ausserkantonaler Schulbesuch
Der Besuch eines Berufsmaturitätsbildungsgangs ausserhalb des Kantons ist grundsätzlich möglich. Eine Kostenbeteiligung des Kantons Aargau ist vom stipendienrechtlichen Wohnsitz abhängig.
Während der Lehre
Alle Lernenden mit dem Ziel Berufsmaturität besuchen den Berufsmaturitätsunterricht wenn immer möglich an ihrer Stammschule. Dies gilt auch dann, wenn diese Schule nicht im Kanton Aargau liegt. Im Bereich der beruflichen Grundbildung übernimmt der Kanton Aargau die Kosten gemäss der interkantonalen Berufsfachschulvereinbarung (BFSV).
Im Kanton Aargau wohnhafte Lernende, welche die Berufsmaturität in einem anderen Kanton absolvieren, müssen die Aufnahmebedingungen des Kantons Aargau erfüllen.
Die Aufnahmeprüfung muss an einer Aargauischen Berufsfachschule absolviert werden.
Für die Anmeldung zum Berufsmaturitätsunterricht an Schulen, die nicht im Kanton Aargau liegen, sind die Lernenden und Lehrbetriebe verantwortlich.
Für Erwachsene
Der Kanton Aargau übernimmt nur dann das Schulgeld, wenn das gewünschte Ausbildungsmodell im Aargau nicht angeboten wird oder der Schulweg zeitlich unzumutbar ist. In beiden Fällen ist ein Gesuch um Kostengutsprache zu stellen.