Berufsinspektorat / Lehraufsicht
Die Kantone sind für die Aufsicht über die berufliche Grundbildung zuständig. Im Kanton Aargau sind speziell ausgebildete Berufsinspektorinnen und -inspektoren für diese Aufgabe verantwortlich.
Berufsinspektorinnen und Berufsinspektoren beraten und begleiten Berufslernende und ihre Lehrbetriebe bei Sachfragen und beruflichen Schwierigkeiten. Zudem fördern sie die Zusammenarbeit zwischen den an der beruflichen Grundbildung beteiligten Partnern.
Vorgehen bei Fragen oder Problemen
Erste Anlaufstelle für Berufslernende bei Problemen sollte die Berufsbildnerin beziehungsweise der Berufsbildner im Lehrbetrieb sein. Bei grundsätzlichen Problemen im Betrieb, die nicht mit der Berufsbildnerin oder dem Berufsbildner besprochen werden können oder wollen, können die Berufsinspektoren kontaktiert werden. Bei schulischen Problemen ist die Klassenlehrperson die erste Ansprechsstelle für Berufslernende. Falls diese nicht weiterhelfen kann, ist das Rektorat der entsprechenden Berufsfachschule anzugehen.
Generell gilt: Bei Problemen in der Lehre sollte möglichst frühzeitig Hilfe gesucht werden. Damit ist die Chance am grössten, dass eine für alle Seiten befriedigende Lösung gefunden werden kann.
Da eine gute Vorbereitung für ein Gespräch mit dem Lehrbetrieb wichtig ist, stellen wir folgendes Formular als Hilfsinstrument zur Verfügung: