Schulische Bildung
Die schulische Bildung ist neben der betrieblichen Bildung der zweite Pfeiler der beruflichen Grundbildung.
Die schulische Bildung wird an den Berufsfachschulen absolviert. Die Zuteilung an eine Berufsfachschule hängt vom ausgewählten Beruf ab. Die Berufsfachschulen bieten im Bereich der zweijährigen Ausbildungen mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) auch Fachkundige individuelle Begleitung (FiB).
Die schulische Bildung besteht aus:
Sie findet tageweise und über die gesamte Dauer der beruflichen Grundbildung statt.
Prüfungen
Im schulischen Unterricht werden Erfahrungsnoten generiert, die für das Qualifikationsverfahren (Abschlussprüfungen) relevant sind.
Nachteilsausgleich
Personen mit ärztlich oder fachpsychologisch nachgewiesenen Behinderungen haben Anspruch auf einen angemessenen Nachteilsausgleich für schulische Prüfungen im Berufskunde- und Berufsmaturitätsunterricht der Berufsfachschule. Für diesen muss das Antragsformular bis zum letzten Tag vor den Herbstferien bei der jeweiligen Schulleitung eingereicht werden. Die Schulleitung trifft mit der betroffenen Person eine Vereinbarung. Kommt keine Vereinbarung zustande, fällt die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule des Departements BKS einen Entscheid.
In den überbetrieblichen Kursen – falls diese sich über die Erfahrungsnoten auf das Qualifikationsverfahren auswirken – sowie für das Qualifikationsverfahren und für die Aufnahme- und Abschlussprüfungen der Berufsmaturität besteht ebenfalls ein Anspruch auf einen Nachteilsausgleich. Die benötigten Nachweise sind rechtzeitig vor Inanspruchnahme des Nachteilsausgleichs im Hinblick auf Promotionsentscheide und Prüfungen zu erbringen.