Hauptmenü

Unterricht & Schulbetrieb

Austausch & Mobilität

Der Kanton Aargau bietet den Schülerinnen und Schülern der Oberstufe Einzelaustauschprojekte während der Schul- und Freizeit an. Ein Sprachaustausch ermöglicht den Jugendlichen, die in der Schule erlernten Fremdsprachenkenntnisse im Alltag zu nutzen und mit Menschen aus anderen Sprachregionen in Kontakt zu treten. Persönliche Begegnung mit anderen Kulturräumen und Landessprachen fördert die Freude am Lernen der Sprache und erweitert den Horizont.

Ein Sprachaufenthalt in einer anderen Sprachregion der Schweiz oder im grenznahen Ausland, mit der Klasse oder individuell, gibt einen kurzen, aber intensiven Einblick in das schulische, familiäre und kulturelle Umfeld gleichaltriger Jugendlicher und schafft die Möglichkeit, typische Eigenheiten eines Landes oder einer Region kennen zu lernen.

Digitale oder virtuelle Kommunikation ist längst in Austauschprojekten verankert, die heutige Technik bietet neue Möglichkeiten direkt aus der Schulstube oder dem Zuhause. E-Mails schreiben, Videos oder Audios versenden, online-Dokumente bearbeiten oder Videokonferenzen abhalten – die Möglichkeiten sind vielseitig.

Gestützt auf Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) und den Aargauer Lehrplan zum Fremdsprachenunterricht, schafft der Kanton Aargau die Voraussetzungen, damit Schulklassen, Gruppen, eine Schülerin/ein Schüler sowie Lehrpersonen individuelle, auf die diversen Bedürfnisse zugeschnittene Austauschprogramme umsetzen können.

Während die Initiative für den Austausch im Klassenverband von der Lehrperson ausgeht, sind für Einzelaustausche während der Schulzeit oder in den Ferien die Schülerinnen und Schüler zusammen mit ihren Eltern verantwortlich.

Einzelangebote in der Schulzeit

14-14, Schulischer Einzelaustausch

Das Programm der Kantone Aargau, Basel-Land und Basel-Stadt in Zusammenarbeit mit dem Kanton Jura, der Académie de Besançon und der Académie de Strasbourg besteht aus einem gegenseitigen Aufenthalt bei einer Partnerfamilie und dem Schulunterricht vor Ort. Jugendliche der Oberstufe besuchen ihre Partnerinnen oder Partner während zwei Wochen im Kanton Jura oder im grenznahen Frankreich und empfangen diese für zwei Wochen im Aargau. Die vier Austauschwochen finden in frei gewählter Reihenfolge jeweils zwischen Februar und Mai, während der Schulzeit, statt. Die genauen Austauschdaten bestimmen die beiden Partnerfamilien in Absprache mit der Schule. Nach dem Austausch erhalten die Teilnehmenden eine Bestätigung.

Zielgruppe 7.-9. Klasse, Oberstufe
Sprachregion Kanton Jura, grenznahes Frankreich
Dauer je 2 Wochen
Kosten keine
Anmeldung Anmeldefrist: 15. November
Anmelden

Emprender Insieme

Mit Emprender insieme erleben Jugendliche der Oberstufe einen gegenseitigen Einzelaustausch von jeweils zwei Wochen während der Schulzeit. Für Schülerinnen und Schüler der Deutschschweiz kann der Austausch mit einer Schülerin oder einem Schüler der italienischen oder rätoromanischen Schweiz stattfinden. Während des insgesamt vierwöchigen Austauschs wohnen die Jugendlichen bei der Familie der Austauschpartnerin/des Austauschpartners und besuchen vor Ort den Schulunterricht.

Mehr Informationen und Anmeldung unter www.movetia.ch

Zielgruppe 7.-9. Klasse, Oberstufe
Sprachregion italienische oder rätoromanische Schweiz
Dauer je 2 Wochen
Kosten keine
Anmeldung Anmeldefrist: 15. Mai oder 15. November
Anmelden

Zwölftes Partnersprachliches Schuljahr (ZPS)

Jugendliche können nach Beendigung der dritten Klasse der Oberstufe das Abschlussjahr im Rahmen eines 12. Schuljahres in einer französischsprechenden Region der Kantone Freiburg, Jura oder Wallis wiederholen, bevor sie eine Lehre beginnen oder in eine Mittelschule eintreten. Im Zentrum dieses Schuljahrs stehen die Vertiefung der sprachlichen Kenntnisse und der kulturelle Austausch mit einer anderen Landesregion.

Es stehen drei Varianten zur Verfügung:

  1. Gegenseitiger Austausch, Bereitschaft zur Aufnahme einer Schülerin, eines Schülers aus der anderen Sprachregion.
  2. Sprachaufenthalt ohne gegenseitigen Austausch, Unterkunft bei einer Gastfamilie
  3. Zuhause wohnen, tägliche Heimfahrt

Weitere Informationen unter www.fr.ch

Zielgruppe nach Abschluss Oberstufe
Sprachregion Französische Schweiz; in den Kantonen Freiburg, Jura oder Wallis
Dauer 1 Schuljahr
Finanzen Finanzierung "Zwölftes Partnersprachliches Schuljahr; ZPS" (PDF, 2 Seiten, 74 KB)
Kosten Schulkosten werden von Kanton und Wohngemeinde getragen.
Auslagen wie Kleinmaterial, Transportkosten oder die Mittagsverpflegung gehen zu Lasten der Eltern.
Anmeldung Anmeldefrist: 1. Dezember bis 15. Februar

Vor dem 12. Partnersprachlichen Schuljahr

Für welche Schülerinnen und Schüler ist das Programm des 12. Partnersprachlichen Schuljahres konzipiert?

Das Angebot ist gedacht für Schülerinnen und Schüler,

  • die ihre letzte Schulstufe der obligatorischen Schulzeit beendet haben und ihre Kenntnisse in der Partnersprache vertiefen möchten (Französisch für die Deutschsprachigen, Deutsch für die Französischsprachigen)
  • für die bei der anschliessenden beruflichen Bildung gute Französischkenntnisse Voraussetzung sind
  • für die gute Französischkenntnisse laufbahnentscheidend sind

Wann weiss man, ob die Schülerin oder der Schüler ein 12. Partnersprachliches Schuljahr besuchen kann?

Die Zuteilung in den Schulen und den Gastfamilien kann erst anfangs Februar des vorangegangen Schuljahrs beginnen, wenn die Schulen ihre Aufnahmekapazitäten kommuniziert haben. Eine definitive Antwort wird so schnell wie möglich, aber spätestens Ende Mai gegeben. Es ist dementsprechend höchst ratsam, während der Anmeldeprozedur nach anderen Anschlusslösungen für das folgende Schuljahr Ausschau zu halten.

Wann erhält man die Bestätigung der Schule, an welcher das 12. Partnersprachliche Schuljahr besucht wird?

Die neue Schule muss der Koordinatorin für Sprachaustausche eine Bestätigung zukommen lassen. Der Familie (und auch Gastfamilie) muss eine Kopie geschickt werden. Dies erfolgt normalerweise spätestens im Juni oder Juli.

Welchen Klassentypus besucht die Schülerin oder der Schüler im 12. Partnersprachlichen Schuljahr?

Die Schülerin oder der Schüler wird in der Regel dem Klassentypus zugeteilt, in welchem sie oder er bereits das letzte obligatorische Schuljahr besucht hat.

Kann sich die Schülerin oder der Schüler für ein Wahlfach einschreiben?

Werden an der neuen Schule Wahlfächer angeboten, informiert die Schule die Schülerin oder den Schüler über das bestehende Angebot. Die Schülerin oder der Schüler kann sich so für das gewünschte Wahlfach einschreiben.

Wann bekommt man den Stundenplan sowie alle Informationen betreffend die interne Organisation der Schule?

Spätestens anfangs Sommerferien schickt die aufnehmende Schule der Schülerin oder dem Schüler alle relevanten Informationen für das kommende Schuljahr. Das jeweilige Schulsekretariat beantwortet alle weiteren Fragen.

Darf die Schülerin oder der Schüler die zukünftige Klasse vor dem ersten offiziellen Schultag besuchen?

Ein Besuchstag kann ohne weiteres organisiert werden. Dafür muss mit der Schule Kontakt aufgenommen werden.

Kann das 12. Partnersprachliche Schuljahr im Laufe des Schuljahres angefangen werden (z.B. wenn ein anderes Projekt abgebrochen wurde)?

Es ist nicht möglich, im Laufe des Schuljahres ein 12. Partnersprachliches Schuljahr anzufangen. Nur die gewählte Variante kann während des Schuljahres in begründeten Fällen angepasst werden. Der definitive Entscheid liegt bei der aufnehmenden Schule und der Programmkoordination.

Während des 12. Partnerschaftlichen Schuljahres

Zählen die Noten des 12. Partnersprachlichen Schuljahres?

Die Schülerin oder der Schüler schreibt während des 12. Partnersprachlichen Schuljahres nach Möglichkeit alle Prüfungen, die Noten zählen jedoch nicht offiziell.

Erhält die Schülerin oder der Schüler am Ende des Partnersprachlichen Schuljahres eine Bestätigung?

Die Schülerin oder der Schüler, die oder der das 12. Partnersprachliche Schuljahr besucht hat, erhält eine Bestätigung des Partnerkantons. Die Klassenlehrperson thematisiert darin die sprachlichen Fortschritte sowie die Integration der Schülerin oder des Schülers.

Was passiert im Fall von ungenügenden Resultaten und/oder von nicht angemessenem Verhalten?

Die Schülerin oder der Schüler muss im Unterricht Interesse, Motivation und Fleiss zeigen. Fehlt es an der gewünschten Teilhabe und/oder hält sich die Schülerin/der Schüler nicht an die geltenden Schulregeln, wird die Schulleitung der aufnehmenden Schule informiert und es werden der Situation entsprechende Massnahmen getroffen. Bei weiteren Fehlverhalten werden der Situation angemessene Schritte eingeleitet. Als letzte Konsequenz kann es zu einem Abbruch oder Ausschluss aus dem Programm ZPS kommen. Die Entscheidung liegt dabei bei der Schulleitung vor Ort in Absprache mit der Programmkoordination.

Muss die Schülerin oder der Schüler am Deutschunterricht teilnehmen?

Normalerweise besucht die Schülerin oder der Schüler alle Lektionen jedes Fachbereichs. Die Lehrperson kann die Schülerin oder den Schüler als Expertin beziehungsweise Experten oder Assistenzperson für den Deutschunterricht einsetzen (oder in Absprache mit der Schulleitung über weitere Formen entscheiden wie bspw. Besuch eines zusätzlichen Wahlfaches o.ä.).

Gibt es Nachhilfekurse im Fachbereich Französisch?

An den Freiburger Schulen besucht der Schüler oder die Schülerin im 12. Partnersprachlichen Schuljahr normalerweise einen eigens dafür vorgesehenen Kurs. In den anderen Kantonen organisieren die Schulen einen solchen Kurs im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Die zuständige Schulleitung oder Klassenlehrperson gibt darüber Auskunft.

Darf die Schülerin oder der Schüler bei den Prüfungen unterstützt werden?

Die Lehrperson entscheidet, was in einer Prüfung getestet werden soll. Am Anfang ist eine inhaltliche Anpassung sicherlich nötig. Der Gebrauch eines Wörterbuchs kann in der ersten Zeit sinnvoll sein.

Der Einführungskurs für das 12. Partnersprachliche Schuljahr findet im August oder September statt, wenn die Schule bereits angefangen hat. Was soll die Schülerin oder der Schüler machen?

Die Schulleitung der aufnehmenden Schule ist über den obligatorischen Einführungskurs informiert und wird die Schülerin oder den Schüler dafür beurlauben.

Darf man um einen freien Tag bitten?

Man darf ein Gesuch für einen freien Tag stellen, dabei gelten die Regeln der besuchenden Schule. Die Schulleitung entscheidet über das Gesuch.

Berufliche Orientierung

Muss man, um sich für eine Lehrstelle zu bewerben, die Noten des 12. Partnersprachlichen Schuljahres oder die Noten der 3. Oberstufe offenlegen?

Grundsätzlich sollten die Noten der 3. Oberstufe des Wohnsitzkantons der Bewerbung beigelegt werden.

Wie geht man vor, wenn die Schülerin oder der Schüler während des 12. Partnersprachlichen Schuljahres eine Schnupperlehre machen möchte?

Die Schülerin oder der Schüler darf, soweit das jeweils kantonale Schulgesetz respektiert wird, während des 12. Partnersprachlichen Schuljahres eine Schnupperlehre machen. Sie oder er muss hierfür ein Gesuch an die Schulleitung vor Ort stellen und sich an deren Entscheid halten.

Welches Zeugnis zählt für die Aufnahme an die Mittelschulen?

Für den Übertritt an die SEK II gelten die Bestimmungen des Wohnsitzkantons. Ausschlaggebend für die Aufnahme in die weiterführenden Schulen ist somit das Zeugnis der 3. Oberstufe des Wohnsitzkantons. Die weiterführende Schule muss informiert werden, dass der Ausbildungsbeginn um ein Jahr verschoben wird. Die Anmeldung an eine weiterführende Schule geschieht durch die Familien.

Wie wird der Besuch des 12. Partnersprachlichen Schuljahres von den Arbeitgebenden wahrgenommen?

Ein 12. Partnersprachliches Schuljahr ist immer ein Pluspunkt. Die Bestätigung kann dem Lebenslauf beigelegt werden.

Finanzen

Beim 12. Partnersprachlichen Schuljahr handelt es sich um ein Angebot der Volksschule. Daraus resultiert, dass die Finanzierung der Schulgelder im Kanton Aargau gemäss Regionalem Schulabkommen (RSA) unter finanzieller Kostenteilung zwischen Gemeinde und Kanton erfolgt.

Auslagen wie beispielsweise Kleinmaterial oder Reisespesen etc. gehen zu Lasten der Eltern. Je nach Wahl der Variante entfallen weitere Kosten (Transportkosten, Mittagsverpflegung usw.). Mehr Details dazu sind in der Broschüre zu finden.

Was deckt der vorgeschlagene Pauschalbetrag für die Gastfamilie?

Der vorgeschlagene Pauschalbetrag ist für Kost und Logis gedacht. Dieser Betrag ist nur ein Richtwert und soll zwischen der Familie und der Gastfamilie ausgehandelt werden.

Ist das Waschen im Pauschalbetrag inbegriffen?

Dies ist möglich. Es ist jedoch wichtig zu klären, was in diesem Betrag inbegriffen ist.

Wer übernimmt die Fahrkosten zur neuen Schule?

Die Fahrkosten gehen zu Lasten der Eltern.

Wie ist der Richtpreis für ein Mittagessen in einer Gastfamilie (Variante 1)?

Der Richtpreis liegt bei ungefähr 10 Franken pro Mittagessen.

Kann man eine Bestätigung für die Kinderzulage erhalten (betrifft Jugendliche über 16 Jahre)?

Die Koordinatorin für Sprachaustausche kann den Eltern jederzeit eine Bestätigung zukommen lassen.

Versicherungen

Müssen die Eltern während dieses Jahres eine spezielle Versicherung abschliessen?

Die Eltern (gesetzliche Vertretung) sind dafür verantwortlich, dass ihr Kind für die Dauer des Austausches ausreichend gegen Krankheit und Unfall versichert ist und über eine Haftpflichtversicherung verfügt.

Einzelangebote für Schülerinnen und Schüler in Freizeit und Ferien

Sprachweekend Pont Neuf / Longbridge

In "Weekends à Pont Neuf" und "Longbridge" können Jugendliche mitten in der Schweiz während zwei Tagen in die französische oder englische Sprache eintauchen. Sie malen, backen, singen, diskutieren, spielen Theater oder treiben Sport - und lernen dabei Englisch oder Französisch. Das Angebot wird vom Bildungsdepartement Aargau unterstützt. Schülerinnen und Schüler der Oberstufe können deswegen von einem Spezialpreis profitieren.

Weitere Informationen unter www.longbridge.ch Weekends Französisch und Weekends Englisch.

Zielgruppe 7.-9. Klasse der Oberstufe
Sprachregion
  • Französisch: in Basel
  • Englisch: in Aarburg AG
Dauer 2 Tage
Finanzielles Jugendliche aus dem Kanton Aargau können maximal zwei Wochenenden pro Kalenderjahr zum subventionierten Preis von 80 Franken (Englisch) respektive 60 Franken (Französisch) besuchen. Der Betrag deckt die Kosten für Unterricht, Betreuung, Übernachtung, Verpflegung und Material.
Anmeldung

Ferienaustausch Movetia

Der Ferienaustausch bietet 11- bis 18-jährigen Jugendlichen die Möglichkeit, eine bis zwei Wochen lang in einer Familie in einer anderen Sprachregion der Schweiz zu leben. Anschliessend empfangen sie ihre Austauschpartnerin/ihren Austauschpartner in der eigenen Familie. Die angemeldeten Personen werden mit einem Austauschpartner/einer Austauschpartnerin der gewünschten Sprachregion vermittelt. Die Jugendlichen verbringen die Zeit gemeinsam nacheinander in beiden Familien.

Ferienaustausch ist ein Programm der Schweizer Austauschagentur Movetia, die im Auftrag des Bundes Austauschprogramme über die Sprachgrenzen organisiert.

Weitere Informationen unter www.movetia.ch/ferienaustausch

Zielgruppe 11- bis 18-Jährige
Sprachregion Französische oder italiensche Schweiz
Dauer je 1 bis 2 Wochen
Kosten keine
Anmeldung Anmeldefristen: 31. Januar, 30. April und 31. August
Registrieren

Sprachlager Italiando: Sprache und Sport in der italienischen Schweiz

Das Projekt "Italiando" ermöglicht Jugendlichen zwischen 13 und 20 Jahren, während einer Woche der Sommer- oder Herbstferien die Sprache und Kultur der italienischsprachigen Schweiz zu entdecken.

Weitere Informationen unter Republik und Kanton Tessin

Zielgruppe 13-20 Jahre
Sprachregion Tessin
Dauer 1 Woche in den Sommer- oder Herbstferien
Kursdaten
Kosten Fr. 250.- pro Person
Anmeldung Anmelden

Mehr zum Thema

Für Schulen

Weitere Informationen für Schulen und spezifische Angebote für Lehrpersonen und Schulklassen finden Sie auf dem Schulportal.

Austausche an Mittelschulen

Für Einzel- und Klassenaustausche an den Aargauer Kantonsschulen ist die Schulleitung der entsprechenden Schule zu kontaktieren.