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Analyse und Standortbestimmung

Ergebnisse zweiter Wirkungsbericht

Das Kulturkonzept hat sich als zentrales strategisches Instrument der kantonalen Kulturpolitik bewährt. Das neue Kulturkonzept 2023–2028 kann auf den Erfahrungen des aktuellen Kulturkonzepts aufbauen und die Kulturpolitik des Kantons Aargau auf einer soliden Basis weiterführen.

Der zweite Wirkungsbericht fokussiert auf folgende Punkte:

  • Rückblickende Beurteilung der kulturpolitischen Massnahmen im Vergleich zu 2015, wobei die Coronavirus-Krise und die damit verbundenen Einschränkungen der kulturellen Aktivitäten und des Handlungsspielraums aller kultureller Akteurinnen und Akteure angemessen berücksichtigt werden.
  • Formulierung von Empfehlungen für die Erarbeitung des Kulturkonzepts 2023–2028, basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen.
  • Schwerpunktsetzung auf das Aufgabenfeld der Kulturförderung. Summarische Berücksichtigung der Aufgabenfelder Kulturpflege und Kulturvermittlung.

Ergebnisse der Wirkungskontrolle

Positives Fazit

Der Wirkungsbericht beurteilt die Leistungen des Kantons Aargau im Aufgabenbereich Kultur positiv. Die im Kulturkonzept 2017–2022 formulierten Ziele werden aktiv verfolgt und die daraus abgeleiteten Massnahmen umgesetzt. Die Leistungsindikatoren im Aufgaben- und Finanzplan weisen auf eine stabile Leistungserbringung hin. Die Wirkungen der Kulturförderung bei den Kulturakteurinnen und -akteuren sowie bei den Kulturinstitutionen und -organisationen sind gegeben. Die Förderung ermöglicht und unterstützt das kulturelle Schaffen.

Die Aargauer Bevölkerung ist zufrieden mit dem kulturellen Angebot und erachtet Archäologie und Denkmalpflege als wichtig.

Das Kulturkonzept 2017–2022 entfaltet starke Wirkung – dies manifestiert sich sowohl in seiner Umsetzung durch die Zuständigen des Kantons als auch mit Blick auf die positiven Reaktionen der Kulturakteurinnen und -akteure.

Verbesserungspotenzial

Bei einigen Aspekten (beispielsweise bei den Themen Diversität, kulturelle Teilhabe, Digitalisierung oder Mäzenatentum) wird trotz bereits bestehender Massnahmen weiterhin Potenzial geortet.

Coronavirus-Krise: Einschränkung und Impulsgeberin

Die Coronavirus-Krise hatte zwar durchaus grössere, kurzfristig einschränkende Auswirkungen (beispielsweise bei Aufführungen und Vermittlungsformaten). So gab mehr als die Hälfte der Teilnehmenden einer Online-Befragung unter Gesuchstellenden im Bereich der Kulturförderung an, dass die Coronavirus-Krise ihr kulturelles Schaffen stark eingeschränkt hatte.

Punktuell führte die Pandemiesituation aber auch zu unerwarteten Entwicklungen und gab beispielsweise Impulse für die optimiertere Bewirtschaftung der bereits vorhandenen digitalen Kanäle oder zur Entwicklung neuer digitaler Hilfsmittel und innovativer Vermittlungsformen.

Wirkung der einzelnen Bereiche der Abteilung Kultur

Kulturförderung

Die Kulturförderung erfolgt über das Aargauer Kuratorium und die Abteilung Kultur beziehungsweise den Aargauer Regierungsrat: Letzterer bewilligt Mittel aus dem Swisslos-Fonds oder Betriebsbeiträge an Kulturinstitutionen mit mindestens kantonaler Ausstrahlung gemäss § 10 Kulturgesetz.

Die Wirkungen der Kulturförderung bei den Kulturschaffenden und Kulturanbietenden sind klar gegeben: sie ermöglichen und stärken das kulturelle Schaffen, sowohl hinsichtlich Qualität und Bekanntheit als auch in Bezug auf das Vertrauen der Kulturschaffenden in ihre Arbeit.

Die Gesuchstellenden zeigen sich mit den Leistungen der Kulturförderung, mit den Fördermassnahmen und den Förderprozessen in hohem Masse zufrieden.

Generell wird ein guter Austausch zwischen der Kulturförderung und den Kulturschaffenden gepflegt und es ist den Kulturschaffenden ein Anliegen, sich in die Kulturförderung einzubringen.

Die historisch gewachsenen Strukturen der Kulturförderung funktionieren grundsätzlich gut, sind aber recht komplex. So sind insbesondere die Zuständigkeiten der drei Fördergefässe – Förderung durch das Aargauer Kuratorium, Förderung über Beiträge aus dem Swisslos-Fonds oder Betriebsbeiträge an Kulturinstitutionen mit mindestens kantonaler Ausstrahlung gemäss § 10 Kulturgesetz – intern nicht immer klar abgegrenzt und von aussen nicht klar ersichtlich.

Optimierungspotential ist zwar vorhanden, eine grundsätzliche, strukturelle Anpassung der Fördergefässe scheint jedoch nicht angezeigt.

Kulturpflege

Die Kulturpflege umfasst die Kantonsarchäologie, die Kantonale Denkmalpflege sowie Bibliothek und Archiv Aargau, wobei von letzterer insbesondere das Staatsarchiv zum Aufgabenfeld der Kulturpflege zählt. Der zweite Wirkungsbericht hält fest, dass die für 2017–2022 gesetzten Ziele im Bereich Kulturpflege alle erreicht worden sind.

Mit Blick auf die Kantonsarchäologie kann festgehalten werden, dass die Anzahl Grabungen und Untersuchungen bis 2019 leicht zunahm und zwischen 2019 und 2020 ein markanter Anstieg verzeichnet wurde. Dieser Anstieg ist vor allem auf die kantonsweit sehr starke Bautätigkeit in archäologisch besonders relevanten historischen Siedlungskernen und auf ein entsprechend intensiveres Monitoring der Bautätigkeit seitens der Kantonsarchäologie zurückzuführen.

Die zunehmende Bautätigkeit führte auch zu einem Anstieg von Fachberatungen durch die Kantonale Denkmalpflege. Zahlreiche geplante Bauvorhaben, die aufgrund der Coronavirus-Krise verschoben wurden, erforderten nun Interventionen seitens der Kantonalen Denkmalpflege.

Der Umfang des analogen und digitalen Archivguts des Staatsarchivs nahm im Evaluationszeitraum erwartungsgemäss zu.

Kulturvermittlung

Alle kantonalen Kulturinstitutionen erbringen Leistungen im Bereich der Kulturvermittlung. Besonders viele Angebote im Vermittlungsbereich stellen das Aargauer Kunsthaus und das Museum Aargau bereit. Allerdings nehmen auch die Kantonsbibliothek und das Programm "Kultur macht Schule" der Fachstelle Kulturvermittlung eine wichtige Rolle ein.

Die meisten Leistungsindikatoren der Kulturvermittlung im Aufgaben- und Finanzplan zeigen für die Jahre 2016–2020 eine positive Entwicklung. Allerdings hat die Coronavirus-Krise die Vermittlungsaktivitäten im Jahr 2020 stark beeinträchtigt. Während die kantonalen Museen in den Jahren 2016 bis 2019 rege besucht wurden, folgte im Pandemiejahr 2020 ein Einbruch der Besuchendenzahlen um gut ein Drittel bis die Hälfte. Auch wurden die kantonalen Museen im Vergleich zu den Vorjahren im Jahr 2020 vermehrt von der Aargauer Bevölkerung besucht und der Anteil ausserkantonaler Besucherinnen und Besucher nahm markant ab.

Im Rahmen des Projekts "Kultur macht Schule" stieg die Zahl der besuchten Kulturangebote, der beteiligten Schülerinnen und Schüler sowie die Anzahl der Schulträger tendenziell leicht an. Im Jahr 2020 wurden jedoch pandemiebedingt weniger Kulturangebote besucht. Dadurch profitierten verständlicherweise weniger Schülerinnen und Schüler vom Angebot.

Ergebnisse der Bevölkerungsbefragung

Die Zufriedenheit der Bevölkerung des Kantons Aargau mit dem kulturellen Angebot im eigenen Kanton ist grundsätzlich hoch und hat sich gegenüber 2015 kaum verändert.

Die grösseren Kulturinstitutionen im Kanton geniessen in der Bevölkerung unterschiedlichen Bekanntheitsgrad. Nachdem die meisten Institutionen ihre Bekanntheit zwischen 2009 und 2015 steigern konnten, führte sich dieser Trend auch zwischen 2016 und 2021 fort.

Die Aargauer Bevölkerung misst dem Schutz von archäologischen Stätten und dem Schutz bedeutender Baudenkmäler eine hohe Bedeutung zu.

Weniger als die Hälfte der Bevölkerung kennt den Slogan "Kulturkanton Aargau". Die Bekanntheit hat gegenüber den Befragungen von 2009 und 2015 weiter abgenommen, wodurch sich der Trend über das letzte Jahrzehnt fortgesetzt hat. Gleichzeitig wurde der Slogans im Jahr 2021 tendenziell als weniger passend eingeschätzt als in den früheren Befragungsjahren 2009 und 2015.

Allgemeine Zufriedenheit mit dem kulturellen Angebot. Frage: "Wie zufrieden sind Sie mit dem Kulturangebot im Kanton Aargau?" (n=502, Quelle: Bevölkerungsbefragung 2021 (econcept 2021), 2015 (Interface 2015) und 2009 (ISOPUBLIC 2009).
Bekanntheit der Aargauer Kulturinstitutionen (gestützte Befragung). Frage: "Jetzt lese ich Ihnen [einige Namen von Aargauer Kulturinstitutionen]/[die Standorte vom Museum Aargau] vor. Sagen Sie mir bitte für jede Institution/jeden Standort, ob Sie sie/ihn schon einmal besucht haben, ob Sie sie/ihn nur dem Namen nach kennen oder ob Sie noch nie davon gehört haben." Hinweis: n variiert 2021 je Institution zwischen 440 und 502 und 2015 zwischen 190 und 268. Es wurden die Anteile für "schon einmal besucht" und "kenne ich nur dem Namen nach" aufsummiert. Quelle: Bevölkerungsbefragungen 2021 (econcept 2021), 2015 (Interface 2015) und 2009 (ISOPUBLIC 2009).
Bedeutung der Archäologie und Denkmalpflege für die Bevölkerung. Fragen: "Würden Sie sagen, der Schutz von den bedeutenden Baudenkmälern im Kanton ist ..." und "Wie wichtig ist es Ihrer Meinung nach, dass bedeutende archäologische Stätten vor Zerstörung geschützt werden?" (n=502). Quelle: Bevölkerungsbefragungen 2021 (econcept 2021) und 2015 (Interface 2015).

Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Die Autorinnen und Autoren des Wirkungsberichts leiten aus ihren Erkenntnissen eine Reihe von Schlussfolgerungen und Empfehlungen ab. An dieser Stelle werden nur diejenigen Schlussfolgerungen und strategischen Empfehlungen wiedergegeben, die für die kulturpolitischen Ziele und Massnahmen des Kulturkonzepts 2023–2028 als relevant erachtet werden.

Kulturkonzept bewährt sich

Das Kulturkonzept hat sich als zentrales strategisches Instrument der Kulturpolitik des Kantons Aargau bewährt. Systemische Herausforderungen erfordern kontinuierliche Bemühungen und sind auch in das nächste Kulturkonzept aufzunehmen. Das neue Kulturkonzept 2023–2028 kann somit auf dem Erfolg und den Erfahrungen des aktuellen Kulturkonzepts aufbauen und gleichzeitig folgende neue Impulse setzen:

  • Aufbau eines Kultur-Monitorings;
  • Förderung von Diversität und Inklusion in allen Bereichen der Kultur;
  • Unterstützung des Ausbaus der privaten Kulturförderung.

Kantonale Kulturpolitik fusst auf solider Basis

Der Kanton Aargau kann bei der Weiterentwicklung seiner Kulturpolitik auf einer soliden Basis aufbauen. Der Anspruch als Kulturkanton Aargau ist für die Identität des Kantons wichtig und soll beibehalten werden. Dabei gilt es, Ziele und Ambitionen und die verfügbaren finanziellen Mittel in Balance zu bringen.

Dies soll in folgender Art und Weise umgesetzt werden:

  • Den Dialog zur Kulturpolitik stärken;
  • Das Label Kulturkanton weiterentwickeln;
  • Regionen und Gemeinden stärker einbinden.

Strukturen und Zuständigkeiten der Kulturförderung funktionieren

Die Strukturen und Zuständigkeiten der Kulturförderung im Kanton Aargau sind zwar komplex, haben aber angesichts ihrer jeweiligen Spezifitäten ihre Berechtigung, weshalb sie nicht grundsätzlich anzupassen sind. Zu klären sind strategische Abgrenzungsfragen sowie Optimierungsmöglichkeiten auf operativer Ebene, insbesondere im Bereich der Förderung von Institutionen.

Zu evaluieren sind:

  • die Prozesse und Kriterien der Kulturförderung sowie
  • die Instrumente der Institutionenförderung.