Musterreglement für die Finanzierung von Erschliessungsanlagen
Das Baugesetz (BauG) beauftragt die Gemeinden, Reglemente zu schaffen, welche die Finanzierung von Erschliessungsanlagen wie Strassen, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und elektrische Energie (§ 34 BauG) regeln.
Abwasserreglement
Das "Muster-Abwasserreglement (MAR)", das der Kanton den Gemeinden zur Verfügung stellt, finden Sie unter folgendem Link:
www.ag.ch/siedlungsentwaesserung(öffnet in einem neuen Fenster)
Wasserversorgungsreglement
Beim Schweizerischen Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW) kann die "Empfehlung; Muster-Wasserversorgungsreglement" bezogen werden. Dieses enthält unter anderem Empfehlungen, wie die Finanzierung der Wasserversorgung geregelt werden kann.
www.svgw.ch//shopregelwerk(öffnet in einem neuen Fenster) > im Suchfeld den Suchbegriff eingeben: "Wasserversorgungsreglement"
Musterreglement
Musterreglement Erschliessungsfinanzierung (Stand: November 2016) (RTF, 4,7 MB)