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Umweltverträglichkeitsprüfung

Sinn und Zweck

Es gibt Bauvorhaben, welche die Umwelt stark belasten können. Damit die Bewilligungsbehörde (in der Regel der Gemeinderat) bei solchen Vorhaben die nötigen Entscheidungsgrundlagen erhält, muss zusammen mit dem Baugesuch ein Umweltverträglichkeitsbericht erarbeitet werden.

Durch die frühzeitige Prüfung der Umweltverträglichkeit können auch Grossprojekte so gestaltet bzw. beeinflusst werden, dass sie keine übermässigen negativen Auswirkungen auf die Umwelt verursachen. Damit wird dem Vorsorgeprinzip Rechnung getragen.

Ein Grundsatz der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist das Prinzip der gesamtheitlichen Betrachtungsweise. Dies bedeutet, dass in der UVP nicht nur einzelne Bauteile sondern das ganze Objekt untersucht werden muss.