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Teilprojekt Gesamtverkehrskonzept Raum Baden und Umgebung

Das Gesamtverkehrskonzept (GVK) Raum Baden und Umgebung kurz erklärt

Auf dieser Seite finden sich die wichtigsten Informationen zum GVK Raum Baden und Umgebung auf einen Blick.

Was ist ein Gesamtverkehrskonzept (GVK)?

Ein Gesamtverkehrskonzept bezieht alle Verkehrsteilnehmenden und alle Verkehrsmittel in die Planung ein und zeigt die relevanten Auswirkungen auf. Das Konzept überprüft und optimiert die Mobilitätsangebote etwa für Zufussgehende, Auto-, Bus- und Bahnfahrende, für Velofahrende, Lieferanten, Handwerker usw.– kurz für alle, die sich im Raum bewegen. Davon betroffen sind zunächst die Menschen, die in der Region leben, arbeiten und sich aufhalten. Es betrifft aber auch die Allgemeinheit und die Umwelt, u.a. durch Flächenverbrauch, Kosten, Emissionen, Erreichbarkeit.

Das GVK entwickelt somit zukunftsweisende, nachhaltige, flexible und den jeweiligen Bedürfnissen angepasste Mobilitätsangebote, die einen wichtigen Beitrag für eine hochwertige Entwicklung des Siedlungs- und Freiraums leisten.

Das GVK Raum Baden und Umgebung ist ein gemeinsames Projekt des Kantons, der Gemeinden Untersiggenthal, Obersiggenthal, Freienwil, Ehrendingen, Ennetbaden, Baden, Wettingen, Neuenhof, Killwangen sowie den beiden Regionalplanungsverbänden Baden Regio und Zurzibiet Regio.

Wieso wird das GVK für die ganze Region Baden und Umgebung erarbeitet?

Bearbeitungsperimeter des GVK Raum Baden und Umgebung

Der Raum Baden und Umgebung ist ein attraktiver Wohn- und Arbeitsstandort. Bis ins Jahr 2040 geht der Kanton von einem Wachstum von Bevölkerung und Arbeitsplätzen um rund 30 Prozent aus. Dies führt zu einer Zunahme der Mobilität über die gesamte Region. Damit sich die Mobilitätsangebote ergänzen und die positiven und negativen Auswirkungen auf die ganze Region bewertet werden können, erarbeiten Gemeinden, Region und Kanton gemeinsam das Gesamtverkehrskonzept Region Baden und Umgebung. Das GVK zeigt, wie die Region den Verkehr in Zukunft abwickeln möchte, wie die Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung und der Arbeitnehmenden befriedigt werden können und definiert die dafür notwendigen Massnahmen für alle Verkehrsmittel.

Wie entsteht der Verkehr im Raum Baden und Umgebung heute?

In der gesamten Region Baden und Umgebung wohnen heute 80’000 Menschen und arbeiten 42’000 Beschäftigte. Zentrum ist die Stadt Baden, rund 60 % der Arbeitsplätze der Region liegen in der Stadt. Neben dem Arbeitspendlerverkehr beeinflusst auch der Freizeit- und Einkaufsverkehr die regionale Verkehrssituation erheblich. Besonders viele Menschen bewegen sich dabei zwischen der Stadt Baden, Killwangen, Neuenhof und Wettingen. Rund die Hälfte nutzt dafür den öV oder das Velo. Aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung und der Nähe zu Zürich verkehren zudem viele Menschen in die oder aus der Region Baden (Quell- / Zielverkehr). Auf den meisten dieser Beziehungen ist der Anteil des Autoverkehrs deutlich höher als im innerregionalen Verkehr.

Von den motorisierten Fahrten mit Auto oder Motorrad beginnen und enden 92 % im Ostaargau. Im Strassengüterverkehr (LW) bleiben 80 % der Fahrten in der Region. Der Durchgangsverkehr durch die ganze Region ist also gering. Wie sich die heutige Verkehrssituation auf die Gemeinden im Perimeter auswirkt, wird auch in den Gemeindeportraits festgehalten.

Wie verändert sich die Verkehrssituation bis 2040?

Die Anzahl der Bevölkerung und Arbeitsplätze steigt. Bis ins Jahr 2040 wird mit einem Wachstum um rund 30 Prozent gerechnet.

Mit dem prognostizierten Wachstum nehmen die Fahrgastzahlen des öV um durchschnittlich 40 % zu. Auf den meisten Strecken sind die Busse in diesem künftigen Zustand – ohne weitere Massnahmen - morgens Richtung Baden überlastet, abends in der Gegenrichtung. Besonders gilt das für die Postautos über das Höhtal, die Busse im Siggenthal sowie diejenigen in Wettingen.

Der Autoverkehr wächst – ohne weitere Massnahmen - über den ganzen Tag gesehen um 20 %. Die Stauzeiten verlängern sich: die Fahrzeit steigt an, die Stauhäufigkeit nimmt zu. Die Defizite wie beispielsweise die Trennwirkung der Strasse oder aber Lärm- und Schadstoffemissionen in den Ortsdurchfahrten werden mit dem Wachstum des Autoverkehrs verstärkt.

Durch den Rückstau an den Knoten (v.a. Brückenkopf Ost und Boldi) nimmt auch die Qualität für den Fuss- und Veloverkehr ab. Ausserdem sind die Kantonsstrassen für den Fuss- und Veloverkehr häufig unattraktiv, da sie auch innerorts heute mehrheitlich auf den Autoverkehr ausgerichtet sind.

Welche Verkehrsentwicklung wird mit dem GVK angestrebt?

Das oben beschriebene Wachstum des Autoverkehrs um 20 Prozent führt angesichts der engen räumlichen Verhältnisse im Raum Baden und Umgebung zu mehr Staus und beeinträchtigt die Siedlungsgebiete. Der Anteil der Autos am gesamten Verkehr soll deshalb sinken. Zukunftsweisende und flexible Mobilitätsangebote sollen ermöglichen, für den jeweiligen Zweck das am besten geeignete Verkehrsmittel zu nutzen. Das GVK definiert deshalb Zielwerte für die künftigen Verkehrsmittelanteile. In der Summe soll das absolute Aufkommen des motorisierten Individualverkehrs über den GVK-Perimeter nicht ansteigen.

  • Auf eher peripheren Verbindungen mit längeren Distanzen (z.B. zwischen Freienwil und Gemeinden wie Obersiggenthal oder Neuenhof) soll ein leichtes Wachstum des Autoverkehrs um 10 Prozent gegenüber heute möglich sein. Der gemeinsame Anteil von öV sowie Fuss- und Veloverkehr soll von heute 24 auf 39 Prozent steigen.
  • Innerhalb der urbanen Räume, von der Kernstadt in ländlichere Gemeinden (z.B. zwischen Wettingen und Ehrendingen) sowie innerhalb der einzelnen Gemeinden wird der Autoverkehr auf dem heutigen Niveau plafoniert, seine Verkehrsmenge soll also gegenüber heute nicht zunehmen. Der gesamte Mehrverkehr wird durch öV sowie Fuss- und Veloverkehr abgewickelt. Der Anteil dieser Verkehrsmittel soll dazu von heute 37auf 52 Prozentsteigen.
  • Auf allen Beziehungen von und in die Innenstadt von Baden sowie im kommunalen Binnenverkehr der beiden Kernstädte Baden und Wettingen wird das Aufkommen des Autoverkehrs gegenüber heute um 10 Prozent reduziert. Künftig werden 69 %Prozent des gesamten Verkehrs auf diesen Beziehungen mit öV sowie Fuss- und Veloverkehr abgewickelt (gegenüber heute 55 Prozent).

Welche Ziele sollen ausserdem noch erreicht werden?

Im laufenden Prozess wurden insgesamt sieben konkrete Ziele definiert, um die gewünschte Verkehrsentwicklung zu steuern: zwei Ziele beziehen sich auf die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für die Verkehrsmittelwahl und fünf Ziele beschreiben den gewünschten Zielzustand der verschiedenen Verkehrsangebote im Raum Baden und Umgebung. Die sieben Ziele sind gleichwertig und umfassen auch die Gestaltung von Ortsdurchfahrten als Lebensräume sowie die Abstimmung der Siedlungsentwicklung mit der Verkehrserschliessung.

Welche Ansätze sind zielführend, um die gewünschte Verkehrsentwicklung zu erreichen?

Um die sieben Ziele zu erreichen, werden Massnahmen in fünf Handlungsfeldern entwickelt: Bahn und Bus, Fuss- und Veloverkehr, Strassennetz und Betrieb, Stadt- und Freiraum sowie Mobilitätsmanagement.

Welche Massnahmen werden zur Umsetzung vorgeschlagen?

Für alle fünf Handlungsfelder werden zurzeit Massnahmen erarbeitet. Die Massnahmen wurden an Mobilitätskonferenzen (MoK) Ende Mai / Anfang Juni 2024 den Mitgliedern dieses Gremiums vorgestellt und mit ihnen diskutiert. Sowohl die GVK-Gemeinden als auch die angrenzenden Gemeinden Birmenstorf, Gebenstorf, Fislisbach, Niederrohrdorf, Oberrohrdorf, Spreitenbach und Würenlos sind in der MoK vertreten. Ausserdem nehmen lokale Verbände und Gruppierungen und der Kanton Zürich teil. Vom 14. Juni bis am 24. Juli 2024 können sich alle Interessierten im Rahmen der ePartizipation auf einer interaktiven Karte über die konkreten vorgeschlagenen Massnahmen informieren und ihre Meinung dazu abgeben.

Wie geht es weiter?

Die Erkenntnisse des regionalen Gesamtverkehrskonzept werden im kantonalen Richtplan verankert. Der kantonale Richtplan ist das zentrale räumliche Steuerungs- und Koordinationsinstrument des Kantons Aargau. Nach der öffentlichen Anhörung im Jahr 2025 zu den Inhalten des GVK sollen die zur Umsetzung vorgeschlagenen Massnahmen im Zuständigkeitsbereich des Kantons durch den Grossen Rat beschlossen werden. Dieser Beschluss wird per Ende 2025 / Anfang 2026 angestrebt. Danach startet der Kanton gestützt auf eine Umsetzungsplanung die weitere Konkretisierung der Massnahmen und deren Umsetzung.

Die zur Umsetzung vorgeschlagenen Massnahmen im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden sollen nach Beschluss des Grossen Rats Anfang 2026 verbindlich gesichert werden. Danach verpflichten sich die Gemeinden, die weitere Konkretisierung und die Umsetzung der Massnahmen anzugehen.