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Raumentwicklung

Grundlagen und Kantonalplanung

Ausgehend vom Raumkonzept Aargau legt der kantonale Richtplan die angestrebte räumliche Entwicklung im Aargau fest. Die jährliche Raum­beobachtung, GIS-Analysen und weitere Auswertungen liefern aktuelle Grund­lagen für rationale Entscheide im Planungs­prozess.

Raumkonzept Aargau kurz erklärt

Inhalt und Bedeutung

Das Raumkonzept Aargau ist im Richtplan festgesetzt:

Im Raum­konzept sind die Grundzüge der räumlichen Entwicklung im Aargau definiert. Das Raum­konzept bezeichnet funktionale Räume mit unter­schiedlichen, ihren Potenzialen entsprechenden Nutzungs- und Entwicklungs­prioritäten. Die funktionalen Räume orientieren sich einerseits an der bisherigen Siedlungs-, Verkehrs- und Landschafts­entwicklung und bilden anderer­seits die gemeinsame Basis der anzustrebenden gesamt­räumlichen Entwicklung.

Die kantonale Richt­planung und die kommunale Nutzungs­planung müssen mit dem Raum­konzept überein­stimmen. Standort­entscheide und Investitionen in öffentliche Bauten und Anlagen sowie die Koordination und Zusammen­arbeit (zwischen Gemeinden, mit Nachbar­kantonen und dem Bund) werden mit dem Raum­konzept abgestimmt.

Konzeptkarte

Raumtypen und weitere funktionale Räume

Kernstädte sind zusammen mit den Agglomerationen die Motoren der gesell­schaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung. Sie sind bei der Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine enge Zusammen­arbeit mit ihren Agglomerations­gemeinden angewiesen. Einer­seits wird die Grösse und Stärke einer Kernstadt von ihrer Region mitbestimmt, anderer­seits befruchtet die Kernstadt ihr Umland in wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht. Mit einer verstärkten inter­kommunalen Zusammen­arbeit lassen sich Synergien erzielen.

Ländliche Zentren haben Antriebs­funktion für die Regional­entwicklung und Stützpunkt­funktion bei der Basis­infrastruktur im ländlichen Raum. Die wirtschaftliche Entwicklung eines Ländlichen Zentrums bestimmt mass­geblich die wirtschaftliche Position einer ländlichen Region.

Urbane Entwicklungsräume sind Standorte für urbanes Wohnen und bieten dem umliegenden ländlichen Raum Arbeits­plätze, Absatz­märkte, Dienst­leistungen und wichtige Infra­strukturen. Ein grosser Teil des Bevölkerungs- und Arbeits­platz­wachstums findet in diesem gut erschlossenen Raum statt. Die Urbanen Entwicklungs­räume sind stark durch den Verkehr belastet und sollen städte­baulich aufgewertet werden.

Ländliche Entwicklungs­räume zeichnen sich durch eine hohe Lebensraum­qualität aus. Sie dienen dem ländlichen Wohnen und Arbeiten, der Freizeit und Erholung. Die Gemeinden sorgen dafür, dass ihr ländlicher, teils semi­urbaner Charakter erhalten bleibt und sie sich weiterentwickeln können,

Ländliche Entwicklungs­achsen sind Tal­achsen, die verkehrlich gut erschlossen sind. Die bauliche Entwicklung soll sich entlang dieser Achsen konzentrieren. Dabei sind die Möglichkeiten zur Nutzungs­verdichtung in den bestehenden Bauzonen in der Nutzungs­planung unter Erhaltung und Verbesserung der Siedlungs­qualität auszu­schöpfen. Diese Achsen sind bevorzugte Standorte für die industrielle und gewerbliche Entwicklung im ländlichen Raum.

Wirtschaftliche Entwicklungs­schwer­punkte (ESP) sind wichtige Stützpunkte der wirtschaftlichen Entwicklung im Urbanen Entwicklungs­raum und in den Ländlichen Entwicklungs­achsen. Die Standort­gemeinden sollen für die früh­zeitige Planungs­vorbereitung und die Entwicklung sorgen, die sich durch die Nutzungs­eignung der Areale und die Verkehrs­erschliessung bestimmt. Die Bildung regionaler Branchen­schwer­punkte soll unterstützt werden.

Wohn­schwer­punkte (WSP) sind wichtige Stütz­punkte zur raum­verträglichen Bewältigung des Bevölkerungs­wachstums in den Kernstädten, den Urbanen Entwicklungs­räumen, den Ländlichen Zentren und den Ländlichen Entwicklungs­achsen. Die Standort­gemeinden setzen die WSP mit Unter­stützung des Kantons um. Dabei ist die Kombination hoher baulicher Dichten mit einer hohen Wohn­qualität mit attraktiver Freiraum­gestaltung und einer sehr guten Erschliessung (öffentlicher Verkehr, Fuss- und Velo­verkehr) besonders wichtig.

Gebiete für Agglomerations­pärke bieten Nah­erholungs­raum für die Agglomerations­bevölkerung. Sie sollen aufgewertet und langfristig gesichert werden. Die Nutzungen in diesen Gebieten werden mit den Bedürfnissen der Nah­erholung und Natur­erfahrung abgestimmt.

Kernräume Landschafts­entwicklung zeichnen sich durch ihre viel­fältigen Landschafts­räume aus. Im Vordergrund stehen eine multi­funktionale Land- und Forst­wirtschaft für die nachhaltige Produktion von gesunden Nahrungs­mitteln und naturnah produzierten Rohstoffen, die Förderung und Erhaltung der biologischen Vielfalt und die Pflege der Landschaft sowie Erholungs­funktionen.

Vorzugs­gebiete Spitzen­technologie sind – nebst den Urbanen Entwicklungs­räumen mit ihren Kernstädten als Motoren der Aargauer Wirtschafts­entwicklung – regionale Branchen­schwer­punkte und -netzwerke von über­geordneter, speziell kantonaler Bedeutung. Diese Räume brauchen optimale Rahmen­bedingungen und starke Standort­faktoren für Forschung und Entwicklung hoch­technologischer Verfahren und Produkte für wert­schöpfungs­intensive Branchen wie Bio­technologie, Energie, Pharma, Chemie und Medizinal­technologie.