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Ortsplanung

Kantonale Planungsgrundlagen

Im Rahmen ihres Beratungsauftrags stellt die Abteilung Raumentwicklung den Gemeinden die kantonalen Planungs­grundlagen zur Verfügung. Sie zeigen die planerische und rechtliche Ausgangslage, welche die Gemeinde beim Start in die Revision der Ortsplanung antrifft.

Was sind die kantonalen Planungsgrundlagen?

Steht die Ortsplanungs­revision bevor, können sich die Gemeinden frühzeitig mit den wichtigsten Planungs­inhalten vertraut machen. Die 23 Planungs­themen zeigen die allgemeinen Planungs­grundlagen des Kantons. Sie bilden zusammen mit den gemeinde­spezifischen Planungs­grundlagen die Ausgangs­lage für die anstehenden Planungs­arbeiten.

In einem Start­gespräch mit der zuständigen Kreis­planerin oder dem zuständigen Kreis­planer können die mass­geblichen Rahmen­bedingungen und die in Ihrer Gemeinde besonders relevanten Planungs­themen vertieft und eine gemeinsame Verständigungs­basis geschaffen werden.

Wie der anspruchs­volle Prozess einer Ortsplanungs­revision ziel­führend gestaltet werden kann, zeigen das Ablauf­schema und die Richt­linien. Die früh­zeitige Auseinander­setzung mit den kantonalen und kommunalen Ziel­vorstellungen lohnt sich. Sie ermöglicht dem Gemeinde­rat eine zweck­mässige Evaluation des Planungs­büros und dem beauftragten Planungs­büro eine realistische Auftrags­umschreibung und Kosten­schätzung.

Inhaltsverzeichnis: Welche Planungs­themen gibt es?