Regionale Entwicklungskonzepte
Regionale Entwicklungskonzepte sind ein bewährtes Instrument zur Erarbeitung gemeinsamer Vorstellungen über die zukünftige räumliche Entwicklung einer Region. Sie erweisen sich auch im Hinblick auf die zunehmenden gemeindeübergreifenden Fragestellungen der Raumentwicklung als wertvolle Basis, um die vom Baugesetz geforderte Erarbeitung regionaler Planungsgrundlagen und Abstimmung kommunaler Planungen zu gewährleisten.
Das Baugesetz verlangt keine regionalen Konzepte. Es steht den regionalen Planungsverbänden frei, ihre Entwicklungsvorstellungen auch in anderer Form zu dokumentieren – beispielsweise als Leitbild, Strategie oder Charta.
Konzepte sind nicht eigentumsverbindlich. Die Verbindlichkeit der regionalen Entwicklungskonzepte können die regionalen Planungsverbände selbst bestimmen.
Die Kreisplanerinnen und Kreisplaner der Abteilung Raumentwicklung unterstützen die regionalen Planungsverbände bei ihrer Projektarbeit.