Grundlagen für den Artenschutz
Der Kanton Aargau hat in seinem Artenschutzkonzept festgelegt, für welche Arten spezifische Massnahmen ergriffen werden sollen. Dabei wurden die vom Bund veröffentlichten Roten Listen der gefährdeten Arten sowie nationale und kantonale Inventare berücksichtigt.
Nicht alle gefährdeten Arten werden durch die heutigen Biotopschutzkonzepte erfasst. Aus diesem Grund verfügt der Kanton Aargau über ein eigenes Artenschutzkonzept, das 2020 erneuert wurde und die prioritär zu fördernden Arten festlegt. Ein eindrückliches Beispiel ist der attraktive und bei uns seltene Frauenschuh (Cypripedium calceolus). Die wenigen heute verbliebenen Wuchsorte im Aargau befinden sich an naturkundlich uninteressanten Stellen, für die kaum generelle Biotopmassnahmen vorgesehen wären. Gleichzeitig ist die Art durch die veränderte Waldbewirtschaftung gefährdet. Soll der Frauenschuh erhalten bleiben, sind deshalb spezifische Massnahmen zur Einzelartenförderung notwendig.