Pflege und Unterhalt
Der Unterhalt dient der Werterhaltung der Schutzzonen. Denn Naturschutz bedeutet nur in selten Fällen, dass die Natur sich selbst überlassen wird. Ohne herkömmliche landwirtschaftliche Bewirtschaftung oder gelegentliche bauliche Eingriffe würden sich viele Lebensräume in eine unerwünschte Richtung entwickeln.
In unseren Breitengraden würden fast alle Landlebensräume mit der Zeit verbuschen und sich längerfristig zu Wäldern entwickeln. Durch diese natürliche Sukzession würde eine Vielzahl von seltenen und teilweise geschützten Pflanzen- und Tierarten verdrängt. Um die Vielfalt zu erhalten, werden Naturschutzflächen in der Regel alljährlich ohne Dünge- und Pflanzenschutzmittel bewirtschaftet. Die Bewirtschaftung geschieht mehrheitlich durch Landwirte zur Gewinnung von Heu oder Streu.
Zusätzlich zu den Landwirten und dem kantonseigenen Unterhaltsdienst sind, neben anderen Akteuren, vor allem auch Naturschutzvereinigungen, Bauämter und Forstbetriebe am Unterhalt der Naturschutzflächen beteiligt. Die notwendigen Arbeiten werden in Bewirtschaftungsverträgen festgehalten und mit Flächenbeiträgen abgegolten.