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Landschaft

Landschaften von kantonaler Bedeutung

Landschaften von kantonaler Bedeutung (LkB) sind im Richtplan festgesetzt. Sie verteilen sich ausserhalb der Siedlungsgebiete und des Waldes über das gesamte Kantonsgebiet und repräsentieren typische hochwertige Kulturlandschaften des Aargaus und seiner Regionen. Insbesondere die Qualitäten von "Naturnähe" und "geringe bauliche Belastung" haben zu ihrer Ausscheidung geführt.

Die LkB sind langfristig zu erhalten: Sie dienen dem Erhalt und der Weiterentwicklung einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Bewirtschaftung, der naturnahen und ruhigen Erholung und sind vielfältiger Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Neue Flächen mit Nutzungen durch Bauten und Anlagen, die den Schutzzielen widersprechen, sind in der Regel nur zulässig, wenn sie im öffentlichen Interesse liegen und ihre Nachhaltigkeit nachgewiesen ist. Ein grundsätzlicher Anspruch auf Bewilligung von solchen Bauten und Anlagen in LkB-Gebieten besteht nicht. Für die landschaftliche Einpassung besteht eine erhöhte Sorgfaltspflicht.

Richtplantext und Übersichtskarte Landschaften von kantonaler Bedeutung (L 2.3) (PDF, 4 Seiten, 3,6 MB)