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Industrie- und Gewerbeabwasser

Holzverarbeitende Betriebe

Bei der Holzverarbeitung entstehen Abwässer, Abfälle und Abluft, die zum Teil eine spezielle Behandlung erfordern.

Titelblatt des Merkblattes "Umweltschutz in holzverarbeitenden Betriebe".
Titelblatt des Merkblattes "Umweltschutz in holzverarbeitenden Betriebe". (© Kanton Aargau)

Die Abteilung für Umwelt hat ein Merkblatt (PDF, 6 Seiten, 939 KB) herausgegeben, das zeigt, wie Abwasser, Abfälle und Abluft sachgerecht vorbehandelt beziehungsweise entsorgt werden müssen. Es beschreibt die korrekte Lagerung von Abfällen und wassergefährdenden Flüssigkeiten. Es liefert Informationen zu Melde- und Bewilligungspflicht und richtet sich an alle Betriebe, die im Holzgewerbe tätig sind.

Für die regelmässigen Betriebskontrollen hat der Kanton Aargau mit dem Holzbau Schweiz Aargau und dem Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten, Sektion Aargau einen Vertrag abgeschlossen. Darin wird geregelt, wie die Betriebskontrollen und Beratungen in der Branche auf privater Basis im Bereich der Umwelt- und Gewässerschutzgesetzgebung durchgeführt werden.