Unterhalt von Strassenschächten
Beim Strassenunterhalt fallen Rückstände aus Schlammsammlern an. Diese Abfälle bestehen aus Kies, Sand, organischem Material, Reifen- und Strassenabrieb sowie aus Abgasrückständen. Sie sind nach Art. 30 Abs. 2 des Umweltschutzgesetzes umweltverträglich zu entsorgen und so weit möglich zu verwerten.
Im Strassenabwasser befinden sich Kohlenwasserstoffe, Schwermetalle, PAK und organische Stoffe. Das abgesaugte Wasser darf nicht unbehandelt in die Schächte zurückgepresst werden.
Die Abteilung für Umwelt hat ein Merkblatt (PDF, 4 Seiten, 201 KB) herausgegeben, das die richtigen Entsorgungswege der Rückstände aus Schlammsammlern aufzeigt. Das Merkblatt beschreibt die Entleerung der Schlammsammler, die Anforderungen an die Abwassereinleitungen, die Entsorgung des Schlamms sowie die notwendigen Begleitscheine und Bewilligungen. Es richtet sich an Gemeinden, Private und Saugwagenbetriebe.