Nachhaltigkeit
Der Kanton Aargau achtet bei der Planung, dem Bau und der Bewirtschaftung seiner Immobilien auf eine Balance der ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekte unter Beachtung der kulturellen Werte. Dabei orientieren sich die strategischen und operativen Entscheide inhaltlich am Entwicklungsleitbild des Aargauer Regierungsrats und an dessen Handlungsmaxime zur nachhaltigen Entwicklung.
Ziel des Kantons ist es, das Thema des nachhaltigen Bauens und Bewirtschaftens in den Aufgabenbereichen der Abteilung Immobilien Aargau zu verankern und aktiv weiterzuentwickeln. Dabei werden in allen drei Dimensionen der Nachhaltigkeit übergeordnet Ziele definiert und ausgewogen gewichtet.
Die notwendigen Fachkompetenzen, um eine ganzheitliche und somit nachhaltige Betrachtung und Beurteilung der kantonalen Immobilien zu ermöglichen, sind in der Fachstelle "Nachhaltiges Bauen und Bewirtschaften" gebündelt. Die Fachstelle versteht sich als zentrale Anlaufstelle für Fragen zum Thema und vernetzt bereits bestehende Aktivitäten und Organisationen. Gleichzeitig erarbeitet sie Grundlagen, damit die Immobilien des Kantons Aargau nachhaltig bewirtschaftet und die jeweiligen Bauprojekte nachhaltig umgesetzt werden können.
Die "Richtlinie Nachhaltiges Bauen und Bewirtschaften" fasst die für die Zielerreichung des nachhaltigen Bauens und Bewirtschaftens erforderlichen Vorgaben und Handlungsanleitungen zusammen. Die Richtlinie baut auf bestehenden Normen und Standards (SIA 112/1 und SNBS) auf und adaptiert diese auf die Anforderungen des kantonalen Immobilienportfolios.
Richtlinie Nachhaltiges Bauen und Bewirtschaften – Planung und Bau (PDF, 42 Seiten, 1,3 MB)