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BFSNR NAME DATUM STF TRF SOLLSTEUER_NORM STEUER_JUR STEUERKRAFT STEUERKRAFT_EW GRUNDSTUECK_STE ERBSCH_STE NORMSTEUERERTRAG NORMSTEUERERTRAG_EW
4048 Würenlos 31.12.2017 109 ... 17'480'285 1'241'765 ... ... 288'582 164'659 19'175'291 3001.8
4048 Würenlos 31.12.2016 109 25.79 17'064'833 773'515 17'838'348 2811.4 337'311 339'327 18'514'986 2918.0
4048 Würenlos 31.12.2015 109 26.89 17'041'750 956'122 18'170'011 2931.1 314'509 13'098 18'325'480 2956.2
4048 Würenlos 31.12.2014 104 29.88 17'625'673 1'226'548 18'852'221 3107.3 ... ... ... ...
4048 Würenlos 31.12.2013 104 29.20 17'435'165 717'453 18'152'618 3037.1 ... ... ... ...
4048 Würenlos 31.12.2012 104 28.15 16'599'876 541'707 17'141'583 2927.2 ... ... ... ...
4048 Würenlos 31.12.2011 99 29.57 15'728'179 1'208'302 16'936'481 2927.7 ... ... ... ...
4048 Würenlos 31.12.2010 99 29.58 15'851'885 701'513 16'553'398 2928.3 ... ... ... ...
4048 Würenlos 31.12.2009 99 29.87 15'223'469 737'745 15'961'214 2957.4 ... ... ... ...
4048 Würenlos 31.12.2008 99 30.60 14'984'105 980'582 15'964'687 3029.4 ... ... ... ...

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Beschreibung

Information zu Beschreibung
Titel Öff. Verwaltung und Finanzen, Gemeindesteuern, Steuern natürliche Personen, Steuerfuss und Steuererträge Rechnungsjahr
Periodizität jährlich, 1974-
Raumeinheiten Kanton, Bezirke, Gemeinden
Definitionen, Hinweise Aufgrund von Rundungsdifferenzen können sich die Steuersummen der Gemeinden, der Bezirke und des Kantons leicht voneinander unterscheiden. Die Steuererträge 2021-2023 entsprechen den Zahlen des Finanzausgleichs 2025.
Quelle Kantonales Steueramt Kanton Aargau
Herausgeber Statistik Aargau
Weitere Angaben Eidgenössische Finanzverwaltung - Öffentliche Finanzen. Kantonales Steueramt des Kantons Aargau. Gemeindeaufsicht des Kantons Aargau - Finanzausgleich.
X Entfällt aus Datenschutzgründen
... Zahl unbekannt, weil (noch) nicht erhoben oder (noch) nicht berechnet oder entfällt, weil trivial oder Begriff nicht anwendbar
Kontakt statistik@ag.ch

Variablen

Variablenname Beschreibung Einheit
STF Steuerfuss, in Prozent: Die durchschnittlichen Steuerfüsse der Bezirke und des Kantons Aargau wurden bis und mit 2016 mit der Einwohnerzahl gewichtet. Ab 2017 erfolgt die Berechnung gemäss Art. 5 Abs. 3 des Finanzausgleichsgesetz FiAG (Stand 31.12.2017) über den Gemeindesteuerertrag der natürlichen Personen. Prozent
TRF Tragfähigkeitsfaktor: Relative Steuerkraft geteilt durch den Gemeindesteuerfuss. Relative Steuerkraft: Steuerkraft geteilt durch die Einwohner/-innen. Steuerkraft: der auf 100% umgerechnete Gemeindesteuersollbetrag zuzüglich des Gemeindeanteils der Steuern juristischer Personen. Mit dem Wechsel zum neuen Finanzausgleich, welcher ab Anfang 2018 in Kraft getreten ist, wird dieser Wert nicht mehr weitergeführt. Relative Steuerkraft geteilt durch Gemeindesteuerfuss
SOLLSTEUER_NORM Sollsteuer normiert, in Franken: Entspricht bis und mit 2014 den ordentlichen Steuern der natürlichen Personen umgerechnet auf den 100%-igen Steuerfuss. Ab 2015 entsprechen die Werte dem Ertrag bei mittlerem Steuerfuss gemäss dem neuen Finanzausgleich, ab dem Jahr 2018 inkl. Nachsteuern. Franken
STEUER_JUR Gemeindesteuererträge der juristischen Personen, in Franken: Gemeindeanteil an den Gewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen. Aufgrund eines Wechsels des Abrechnungszyklus umfassen die Gemeindesteuererträge der jur. Personen von 2018 die Erträge von Januar bis Dezember 2018 sowie jene vom Dezember 2017. Davor entspricht die Aktiensteuer dem Ertrag vom Dezember des Vorjahres bis und mit November des jeweiligen Jahres. Ab 2019 handelt es sich um die Erträge von Januar bis Dezember. Ab dem Jahr 2020 existiert eine sogenannte 'Sicherungssteuer' (Depotzahlung), welche von der Aktiensteuer abgezogen wird. Franken
STEUERKRAFT Steuerkraft, in Franken: Auf 100% umgerechneter Gemeindesteuersollsteuerertrag der natürlichen Personen zuzüglich des Gemeindeanteils an den Gewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen (Aktiensteuer). Mit dem Wechsel zum neuen Finanzausgleich, welcher ab Anfang 2018 in Kraft getreten ist, wird dieser Wert nicht mehr weitergeführt und vom Normsteuerertrag abgelöst. Franken
STEUERKRAFT_EW Steuerkraft pro Einwohner/-in (= Relative Steuerkraft). Mit dem Wechsel zum neuen Finanzausgleich, welcher ab Anfang 2018 in Kraft getreten ist, wird dieser Wert nicht mehr weitergeführt und vom Normsteuerertrag pro Einwohner/-in abgelöst. Franken pro Person
GRUNDSTUECK_STE Grundstückgewinnsteuer, in Franken: Gemeindeanteil an der Grundstückgewinnsteuer. Ab dem Jahr 2020 existiert eine sogenannte 'Sicherungssteuer' (Depotzahlung), welche von der Grundstückgewinnsteuer abgezogen wird. Franken
ERBSCH_STE Erbschafts- und Schenkungssteuer, in Franken: Gemeindeanteil an den Erbschafts- und Schenkungssteuern. Franken
NORMSTEUERERTRAG Normsteuerertrag, gerundet auf ganze Franken: Der Normsteuerertrag ergibt sich aus der Summe folgender Positionen (Art. 5, Abs. 2, FiAG): Ertrag der Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen (inklusive Quellensteuer), der sich bei Anwendung des durchschnittlichen Steuerfusses ergeben würde, Gemeindeanteil an den Kapital- und Gewinnsteuern der juristischen Personen, Gemeindeanteil an der Grundstückgewinnsteuer, Gemeindeanteil an den Erbschafts- und Schenkungssteuern. Die Summe der Bezirke und des Kantons entspricht der Summe der auf ganze Franken gerundeten Normsteuererträge. Franken
NORMSTEUERERTRAG_EW Normsteuerertrag, in Franken pro Einwohner/-in Franken pro Person

Datenexport

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https://www.ag.ch/app/sajato-api/api/data/SIS_GFIS0017D/3/1/10