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BFSNR NAME DATUM STF TRF SOLLSTEUER_NORM STEUER_JUR STEUERKRAFT STEUERKRAFT_EW GRUNDSTUECK_STE ERBSCH_STE NORMSTEUERERTRAG NORMSTEUERERTRAG_EW
4147 Zetzwil 31.12.2017 116 ... 2'488'269 105'670 ... ... 17'149 83'199 2'694'287 2038.0
4147 Zetzwil 31.12.2016 116 17.50 2'582'343 90'849 2'673'191 2029.8 20'169 0 2'693'361 2045.1
4147 Zetzwil 31.12.2015 116 17.53 2'581'112 72'259 2'679'443 2033.0 20'739 1'628 2'675'737 2030.1
4147 Zetzwil 31.12.2014 116 17.29 2'565'359 59'519 2'624'878 2005.3 ... ... ... ...
4147 Zetzwil 31.12.2013 116 18.35 2'670'060 98'906 2'768'966 2128.3 ... ... ... ...
4147 Zetzwil 31.12.2012 116 18.00 2'539'642 107'232 2'646'874 2087.4 ... ... ... ...
4147 Zetzwil 31.12.2011 116 16.57 2'361'407 87'980 2'449'387 1922.6 ... ... ... ...
4147 Zetzwil 31.12.2010 119 16.04 2'338'878 39'255 2'378'132 1908.6 ... ... ... ...
4147 Zetzwil 31.12.2009 119 15.65 2'254'557 73'987 2'328'544 1862.8 ... ... ... ...
4147 Zetzwil 31.12.2008 119 16.49 2'416'110 52'917 2'469'027 1962.7 ... ... ... ...

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Beschreibung

Information zu Beschreibung
Titel Öff. Verwaltung und Finanzen, Gemeindesteuern, Steuern natürliche Personen, Steuerfuss und Steuererträge Rechnungsjahr
Periodizität jährlich, 1974-
Raumeinheiten Kanton, Bezirke, Gemeinden
Definitionen, Hinweise Aufgrund von Rundungsdifferenzen können sich die Steuersummen der Gemeinden, der Bezirke und des Kantons leicht voneinander unterscheiden. Die Steuererträge 2021-2023 entsprechen den Zahlen des Finanzausgleichs 2025.
Quelle Kantonales Steueramt Kanton Aargau
Herausgeber Statistik Aargau
Weitere Angaben Eidgenössische Finanzverwaltung - Öffentliche Finanzen. Kantonales Steueramt des Kantons Aargau. Gemeindeaufsicht des Kantons Aargau - Finanzausgleich.
X Entfällt aus Datenschutzgründen
... Zahl unbekannt, weil (noch) nicht erhoben oder (noch) nicht berechnet oder entfällt, weil trivial oder Begriff nicht anwendbar
Kontakt statistik@ag.ch

Variablen

Variablenname Beschreibung Einheit
STF Steuerfuss, in Prozent: Die durchschnittlichen Steuerfüsse der Bezirke und des Kantons Aargau wurden bis und mit 2016 mit der Einwohnerzahl gewichtet. Ab 2017 erfolgt die Berechnung gemäss Art. 5 Abs. 3 des Finanzausgleichsgesetz FiAG (Stand 31.12.2017) über den Gemeindesteuerertrag der natürlichen Personen. Prozent
TRF Tragfähigkeitsfaktor: Relative Steuerkraft geteilt durch den Gemeindesteuerfuss. Relative Steuerkraft: Steuerkraft geteilt durch die Einwohner/-innen. Steuerkraft: der auf 100% umgerechnete Gemeindesteuersollbetrag zuzüglich des Gemeindeanteils der Steuern juristischer Personen. Mit dem Wechsel zum neuen Finanzausgleich, welcher ab Anfang 2018 in Kraft getreten ist, wird dieser Wert nicht mehr weitergeführt. Relative Steuerkraft geteilt durch Gemeindesteuerfuss
SOLLSTEUER_NORM Sollsteuer normiert, in Franken: Entspricht bis und mit 2014 den ordentlichen Steuern der natürlichen Personen umgerechnet auf den 100%-igen Steuerfuss. Ab 2015 entsprechen die Werte dem Ertrag bei mittlerem Steuerfuss gemäss dem neuen Finanzausgleich, ab dem Jahr 2018 inkl. Nachsteuern. Franken
STEUER_JUR Gemeindesteuererträge der juristischen Personen, in Franken: Gemeindeanteil an den Gewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen. Aufgrund eines Wechsels des Abrechnungszyklus umfassen die Gemeindesteuererträge der jur. Personen von 2018 die Erträge von Januar bis Dezember 2018 sowie jene vom Dezember 2017. Davor entspricht die Aktiensteuer dem Ertrag vom Dezember des Vorjahres bis und mit November des jeweiligen Jahres. Ab 2019 handelt es sich um die Erträge von Januar bis Dezember. Ab dem Jahr 2020 existiert eine sogenannte 'Sicherungssteuer' (Depotzahlung), welche von der Aktiensteuer abgezogen wird. Franken
STEUERKRAFT Steuerkraft, in Franken: Auf 100% umgerechneter Gemeindesteuersollsteuerertrag der natürlichen Personen zuzüglich des Gemeindeanteils an den Gewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen (Aktiensteuer). Mit dem Wechsel zum neuen Finanzausgleich, welcher ab Anfang 2018 in Kraft getreten ist, wird dieser Wert nicht mehr weitergeführt und vom Normsteuerertrag abgelöst. Franken
STEUERKRAFT_EW Steuerkraft pro Einwohner/-in (= Relative Steuerkraft). Mit dem Wechsel zum neuen Finanzausgleich, welcher ab Anfang 2018 in Kraft getreten ist, wird dieser Wert nicht mehr weitergeführt und vom Normsteuerertrag pro Einwohner/-in abgelöst. Franken pro Person
GRUNDSTUECK_STE Grundstückgewinnsteuer, in Franken: Gemeindeanteil an der Grundstückgewinnsteuer. Ab dem Jahr 2020 existiert eine sogenannte 'Sicherungssteuer' (Depotzahlung), welche von der Grundstückgewinnsteuer abgezogen wird. Franken
ERBSCH_STE Erbschafts- und Schenkungssteuer, in Franken: Gemeindeanteil an den Erbschafts- und Schenkungssteuern. Franken
NORMSTEUERERTRAG Normsteuerertrag, gerundet auf ganze Franken: Der Normsteuerertrag ergibt sich aus der Summe folgender Positionen (Art. 5, Abs. 2, FiAG): Ertrag der Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen (inklusive Quellensteuer), der sich bei Anwendung des durchschnittlichen Steuerfusses ergeben würde, Gemeindeanteil an den Kapital- und Gewinnsteuern der juristischen Personen, Gemeindeanteil an der Grundstückgewinnsteuer, Gemeindeanteil an den Erbschafts- und Schenkungssteuern. Die Summe der Bezirke und des Kantons entspricht der Summe der auf ganze Franken gerundeten Normsteuererträge. Franken
NORMSTEUERERTRAG_EW Normsteuerertrag, in Franken pro Einwohner/-in Franken pro Person

Datenexport

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https://www.ag.ch/app/sajato-api/api/data/SIS_GFIS0017D/3/1/10