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BFSNR NAME DATUM STF TRF SOLLSTEUER_NORM STEUER_JUR STEUERKRAFT STEUERKRAFT_EW GRUNDSTUECK_STE ERBSCH_STE NORMSTEUERERTRAG NORMSTEUERERTRAG_EW
4083 Zufikon 31.12.2017 88 ... 12'247'912 978'886 ... ... 276'243 56'117 13'559'158 3040.2
4083 Zufikon 31.12.2016 88 33.83 12'171'914 975'856 13'147'376 2977.2 187'175 2'716 13'337'661 3020.3
4083 Zufikon 31.12.2015 88 32.65 11'537'821 957'172 12'611'536 2873.4 365'431 808 12'861'232 2930.3
4083 Zufikon 31.12.2014 88 31.23 11'152'663 883'758 12'036'420 2748.0 ... ... ... ...
4083 Zufikon 31.12.2013 88 32.48 11'648'072 765'266 12'413'338 2858.2 ... ... ... ...
4083 Zufikon 31.12.2012 88 32.58 11'086'564 1'100'426 12'186'991 2866.9 ... ... ... ...
4083 Zufikon 31.12.2011 88 29.88 10'544'654 669'389 11'214'043 2629.3 ... ... ... ...
4083 Zufikon 31.12.2010 88 30.10 10'345'754 620'359 10'966'113 2648.8 ... ... ... ...
4083 Zufikon 31.12.2009 88 31.44 10'646'495 581'559 11'228'054 2766.9 ... ... ... ...
4083 Zufikon 31.12.2008 88 30.59 10'067'820 622'335 10'690'155 2692.1 ... ... ... ...

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Beschreibung

Information zu Beschreibung
Titel Öff. Verwaltung und Finanzen, Gemeindesteuern, Steuern natürliche Personen, Steuerfuss und Steuererträge Rechnungsjahr
Periodizität jährlich, 1974-
Raumeinheiten Kanton, Bezirke, Gemeinden
Definitionen, Hinweise Aufgrund von Rundungsdifferenzen können sich die Steuersummen der Gemeinden, der Bezirke und des Kantons leicht voneinander unterscheiden. Die Steuererträge 2021-2023 entsprechen den Zahlen des Finanzausgleichs 2025.
Quelle Kantonales Steueramt Kanton Aargau
Herausgeber Statistik Aargau
Weitere Angaben Eidgenössische Finanzverwaltung - Öffentliche Finanzen. Kantonales Steueramt des Kantons Aargau. Gemeindeaufsicht des Kantons Aargau - Finanzausgleich.
X Entfällt aus Datenschutzgründen
... Zahl unbekannt, weil (noch) nicht erhoben oder (noch) nicht berechnet oder entfällt, weil trivial oder Begriff nicht anwendbar
Kontakt statistik@ag.ch

Variablen

Variablenname Beschreibung Einheit
STF Steuerfuss, in Prozent: Die durchschnittlichen Steuerfüsse der Bezirke und des Kantons Aargau wurden bis und mit 2016 mit der Einwohnerzahl gewichtet. Ab 2017 erfolgt die Berechnung gemäss Art. 5 Abs. 3 des Finanzausgleichsgesetz FiAG (Stand 31.12.2017) über den Gemeindesteuerertrag der natürlichen Personen. Prozent
TRF Tragfähigkeitsfaktor: Relative Steuerkraft geteilt durch den Gemeindesteuerfuss. Relative Steuerkraft: Steuerkraft geteilt durch die Einwohner/-innen. Steuerkraft: der auf 100% umgerechnete Gemeindesteuersollbetrag zuzüglich des Gemeindeanteils der Steuern juristischer Personen. Mit dem Wechsel zum neuen Finanzausgleich, welcher ab Anfang 2018 in Kraft getreten ist, wird dieser Wert nicht mehr weitergeführt. Relative Steuerkraft geteilt durch Gemeindesteuerfuss
SOLLSTEUER_NORM Sollsteuer normiert, in Franken: Entspricht bis und mit 2014 den ordentlichen Steuern der natürlichen Personen umgerechnet auf den 100%-igen Steuerfuss. Ab 2015 entsprechen die Werte dem Ertrag bei mittlerem Steuerfuss gemäss dem neuen Finanzausgleich, ab dem Jahr 2018 inkl. Nachsteuern. Franken
STEUER_JUR Gemeindesteuererträge der juristischen Personen, in Franken: Gemeindeanteil an den Gewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen. Aufgrund eines Wechsels des Abrechnungszyklus umfassen die Gemeindesteuererträge der jur. Personen von 2018 die Erträge von Januar bis Dezember 2018 sowie jene vom Dezember 2017. Davor entspricht die Aktiensteuer dem Ertrag vom Dezember des Vorjahres bis und mit November des jeweiligen Jahres. Ab 2019 handelt es sich um die Erträge von Januar bis Dezember. Ab dem Jahr 2020 existiert eine sogenannte 'Sicherungssteuer' (Depotzahlung), welche von der Aktiensteuer abgezogen wird. Franken
STEUERKRAFT Steuerkraft, in Franken: Auf 100% umgerechneter Gemeindesteuersollsteuerertrag der natürlichen Personen zuzüglich des Gemeindeanteils an den Gewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen (Aktiensteuer). Mit dem Wechsel zum neuen Finanzausgleich, welcher ab Anfang 2018 in Kraft getreten ist, wird dieser Wert nicht mehr weitergeführt und vom Normsteuerertrag abgelöst. Franken
STEUERKRAFT_EW Steuerkraft pro Einwohner/-in (= Relative Steuerkraft). Mit dem Wechsel zum neuen Finanzausgleich, welcher ab Anfang 2018 in Kraft getreten ist, wird dieser Wert nicht mehr weitergeführt und vom Normsteuerertrag pro Einwohner/-in abgelöst. Franken pro Person
GRUNDSTUECK_STE Grundstückgewinnsteuer, in Franken: Gemeindeanteil an der Grundstückgewinnsteuer. Ab dem Jahr 2020 existiert eine sogenannte 'Sicherungssteuer' (Depotzahlung), welche von der Grundstückgewinnsteuer abgezogen wird. Franken
ERBSCH_STE Erbschafts- und Schenkungssteuer, in Franken: Gemeindeanteil an den Erbschafts- und Schenkungssteuern. Franken
NORMSTEUERERTRAG Normsteuerertrag, gerundet auf ganze Franken: Der Normsteuerertrag ergibt sich aus der Summe folgender Positionen (Art. 5, Abs. 2, FiAG): Ertrag der Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen (inklusive Quellensteuer), der sich bei Anwendung des durchschnittlichen Steuerfusses ergeben würde, Gemeindeanteil an den Kapital- und Gewinnsteuern der juristischen Personen, Gemeindeanteil an der Grundstückgewinnsteuer, Gemeindeanteil an den Erbschafts- und Schenkungssteuern. Die Summe der Bezirke und des Kantons entspricht der Summe der auf ganze Franken gerundeten Normsteuererträge. Franken
NORMSTEUERERTRAG_EW Normsteuerertrag, in Franken pro Einwohner/-in Franken pro Person

Datenexport

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https://www.ag.ch/app/sajato-api/api/data/SIS_GFIS0017D/3/1/10