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BFSNR NAME DATUM STF TRF SOLLSTEUER_NORM STEUER_JUR STEUERKRAFT STEUERKRAFT_EW GRUNDSTUECK_STE ERBSCH_STE NORMSTEUERERTRAG NORMSTEUERERTRAG_EW
4001 Aarau 31.12.1993 100 25.91 38'189'172 4'022'054 42'211'226 2590.6 ... ... ... ...
4001 Aarau 31.12.1992 100 25.68 35'877'015 5'818'064 41'695'079 2567.9 ... ... ... ...
4001 Aarau 31.12.1991 100 23.63 34'848'914 3'856'773 38'705'687 2362.6 ... ... ... ...
4001 Aarau 31.12.1990 100 23.64 32'827'580 5'590'815 38'418'395 2364.5 ... ... ... ...
4001 Aarau 31.12.1989 100 22.35 30'335'853 4'894'219 35'230'072 2234.8 ... ... ... ...
4001 Aarau 31.12.1988 100 22.92 29'560'200 5'784'808 35'345'008 2291.9 ... ... ... ...
4001 Aarau 31.12.1987 100 21.48 29'326'250 3'919'383 33'245'633 2147.7 ... ... ... ...
4001 Aarau 31.12.1986 105 19.09 27'028'471 4'137'047 31'165'518 2004.6 ... ... ... ...
4001 Aarau 31.12.1985 110 16.57 24'938'287 3'537'587 28'475'874 1823.0 ... ... ... ...
4001 Aarau 31.12.1984 110 16.75 25'377'497 3'392'400 28'769'897 1842.3 ... ... ... ...

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Beschreibung

Information zu Beschreibung
Titel Öff. Verwaltung und Finanzen, Gemeindesteuern, Steuern natürliche Personen, Steuerfuss und Steuererträge Rechnungsjahr
Periodizität jährlich, 1974-
Raumeinheiten Kanton, Bezirke, Gemeinden
Definitionen, Hinweise Aufgrund von Rundungsdifferenzen können sich die Steuersummen der Gemeinden, der Bezirke und des Kantons leicht voneinander unterscheiden. Die Steuererträge 2021-2023 entsprechen den Zahlen des Finanzausgleichs 2025.
Quelle Kantonales Steueramt Kanton Aargau
Herausgeber Statistik Aargau
Weitere Angaben Eidgenössische Finanzverwaltung - Öffentliche Finanzen. Kantonales Steueramt des Kantons Aargau. Gemeindeaufsicht des Kantons Aargau - Finanzausgleich.
X Entfällt aus Datenschutzgründen
... Zahl unbekannt, weil (noch) nicht erhoben oder (noch) nicht berechnet oder entfällt, weil trivial oder Begriff nicht anwendbar
Kontakt statistik@ag.ch

Variablen

Variablenname Beschreibung Einheit
STF Steuerfuss, in Prozent: Die durchschnittlichen Steuerfüsse der Bezirke und des Kantons Aargau wurden bis und mit 2016 mit der Einwohnerzahl gewichtet. Ab 2017 erfolgt die Berechnung gemäss Art. 5 Abs. 3 des Finanzausgleichsgesetz FiAG (Stand 31.12.2017) über den Gemeindesteuerertrag der natürlichen Personen. Prozent
TRF Tragfähigkeitsfaktor: Relative Steuerkraft geteilt durch den Gemeindesteuerfuss. Relative Steuerkraft: Steuerkraft geteilt durch die Einwohner/-innen. Steuerkraft: der auf 100% umgerechnete Gemeindesteuersollbetrag zuzüglich des Gemeindeanteils der Steuern juristischer Personen. Mit dem Wechsel zum neuen Finanzausgleich, welcher ab Anfang 2018 in Kraft getreten ist, wird dieser Wert nicht mehr weitergeführt. Relative Steuerkraft geteilt durch Gemeindesteuerfuss
SOLLSTEUER_NORM Sollsteuer normiert, in Franken: Entspricht bis und mit 2014 den ordentlichen Steuern der natürlichen Personen umgerechnet auf den 100%-igen Steuerfuss. Ab 2015 entsprechen die Werte dem Ertrag bei mittlerem Steuerfuss gemäss dem neuen Finanzausgleich, ab dem Jahr 2018 inkl. Nachsteuern. Franken
STEUER_JUR Gemeindesteuererträge der juristischen Personen, in Franken: Gemeindeanteil an den Gewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen. Aufgrund eines Wechsels des Abrechnungszyklus umfassen die Gemeindesteuererträge der jur. Personen von 2018 die Erträge von Januar bis Dezember 2018 sowie jene vom Dezember 2017. Davor entspricht die Aktiensteuer dem Ertrag vom Dezember des Vorjahres bis und mit November des jeweiligen Jahres. Ab 2019 handelt es sich um die Erträge von Januar bis Dezember. Ab dem Jahr 2020 existiert eine sogenannte 'Sicherungssteuer' (Depotzahlung), welche von der Aktiensteuer abgezogen wird. Franken
STEUERKRAFT Steuerkraft, in Franken: Auf 100% umgerechneter Gemeindesteuersollsteuerertrag der natürlichen Personen zuzüglich des Gemeindeanteils an den Gewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen (Aktiensteuer). Mit dem Wechsel zum neuen Finanzausgleich, welcher ab Anfang 2018 in Kraft getreten ist, wird dieser Wert nicht mehr weitergeführt und vom Normsteuerertrag abgelöst. Franken
STEUERKRAFT_EW Steuerkraft pro Einwohner/-in (= Relative Steuerkraft). Mit dem Wechsel zum neuen Finanzausgleich, welcher ab Anfang 2018 in Kraft getreten ist, wird dieser Wert nicht mehr weitergeführt und vom Normsteuerertrag pro Einwohner/-in abgelöst. Franken pro Person
GRUNDSTUECK_STE Grundstückgewinnsteuer, in Franken: Gemeindeanteil an der Grundstückgewinnsteuer. Ab dem Jahr 2020 existiert eine sogenannte 'Sicherungssteuer' (Depotzahlung), welche von der Grundstückgewinnsteuer abgezogen wird. Franken
ERBSCH_STE Erbschafts- und Schenkungssteuer, in Franken: Gemeindeanteil an den Erbschafts- und Schenkungssteuern. Franken
NORMSTEUERERTRAG Normsteuerertrag, gerundet auf ganze Franken: Der Normsteuerertrag ergibt sich aus der Summe folgender Positionen (Art. 5, Abs. 2, FiAG): Ertrag der Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen (inklusive Quellensteuer), der sich bei Anwendung des durchschnittlichen Steuerfusses ergeben würde, Gemeindeanteil an den Kapital- und Gewinnsteuern der juristischen Personen, Gemeindeanteil an der Grundstückgewinnsteuer, Gemeindeanteil an den Erbschafts- und Schenkungssteuern. Die Summe der Bezirke und des Kantons entspricht der Summe der auf ganze Franken gerundeten Normsteuererträge. Franken
NORMSTEUERERTRAG_EW Normsteuerertrag, in Franken pro Einwohner/-in Franken pro Person

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https://www.ag.ch/app/sajato-api/api/data/SIS_GFIS0017D/3/1/10