Verrechnungssteuer
Die Verrechnungssteuer wird vom Bund auf Schweizerischen Kapitalerträgen (beispielsweise Dividenden, Zinsen) sowie auf Lotteriegewinnen und auf Versicherungsleistungen erhoben.
Die Verrechnungssteuer soll die Steuerpflichtigen zur korrekten Deklaration animieren. Die Erhebung erfolgt an der Quelle, das heisst der begünstigten juristischen Person wird nur der um die Verrechnungssteuer gekürzte Betrag direkt ausbezahlt.
Anspruch auf Rückerstattung
Juristische Personen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften haben Anspruch auf Rückerstattung, wenn sie bei Fälligkeit des Ertrags ihren Sitz in der Schweiz hatten und am Vermögen, aus dem der Ertrag stammte, nutzungsberechtigt waren.
Der Rückerstattungsanspruch verwirkt, wenn der Antrag nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Fälligkeitsjahrs gestellt wird oder der Ertrag nicht ordentlich verbucht wurde.
Juristische Personen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften haben die Rückerstattung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu beantragen.
Antragsformulare Rückerstattung Verrechnungssteuer auf Versicherungsleistungen (Übersicht / ESTV)