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Steuerberechnung NP

Einkommen (Kanton)

Eingaberegeln für die Berechnung

Bitte geben Sie nur ganze Zahlen ein - keine Dezimalstellen! - und runden jeweils auf CHF 100 ab.

Gesetzliche Grundlagen / Erläuterungen

Mit dem Inkrafttreten der Unternehmungssteuerreform (UStR) II per 1. Januar 2011 sind Erleichterungen bei der Besteuerung von Kapitalgewinnen auf Geschäftsvermögen eingeführt worden.

Gemäss § 45 Abs. 1 lit. f StG erfolgt eine getrennt vom übrigen Einkommen zu berechnende Jahressteuer.

Dabei wird die Summe der in den letzten zwei Geschäftsjahren realisierten stillen Reserven besteuert, wenn die selbstständige Erwerbstätigkeit nach dem vollendeten 55. Altersjahr oder wegen Unfähigkeit zur Weiterführung infolge Invalidität definitiv aufgegeben wird.

Erfolgten keine Einkäufe in die berufliche Vorsorge, so wird die Steuer auf dem Betrag der realisierten stillen Reserven, für den der Steuerpflichtige die Zulässigkeit eines Einkaufs gemäss § 40 Abs. 1 lit. d nachweist (sogenannter fiktiver Einkauf BVG), erhoben. (Dieser Teil wird seit 2014 mit einer Jahressteuer von 30% des Tarifs, mindestens aber zum Satz von 1%, erhoben). Der restliche Liquidationsgewinn der realisierten stillen Reserven wird ebenfalls mit einer Jahressteuer zu 40 % des Tarifs getrennt vom übrigen Einkommen besteuert.

Eine Zusammenrechnung des fiktiven Einkaufs und des restlichen Liquidationsgewinns kommt nicht zur Anwendung