Einkommen (Bund)
Eingaberegeln für die Berechnung
Bitte geben Sie nur ganze Zahlen ein - keine Dezimalstellen (kein Komma, kein Punkt) - und runden die Beträge jeweils auf CHF 100 ab.
Steuerbar
Setzen Sie das gesamte in der Schweiz im Steuerjahr erzielte Einkommen (nach Berücksichtigung sämtlicher Aufwendungen und Abzüge) des betreffenden Steuerjahrs ein.
Der Steuerbetrag wird mit der entsprechenden Tariftabelle der ESTV berechnet.
Satzbestimmend
Das Feld muss nur in folgenden Fällen ausgefüllt werden:
- Unterjährige Steuerpflicht (Dauer der Pflicht nicht während eines ganzen Jahres infolge Zu- oder Wegzug vom/ins Ausland sowie Todesfall)
- Neben der schweizerischen Steuerpflicht besteht noch eine ausländische Steuerpflicht.
Privilegierte Dividendenbesteuerung (ab Steuerperiode 2020)
Die Geltendmachung der privilegierten Dividendenbesteuerung weicht beim Bund von der kantonalen Lösung ab. Hier wird das steuerbare Einkommen im Umfang des nicht steuerbaren Teils der privilegierten Dividenden (Einkünfte aus Beteiligung) reduziert *.
Einkünfte | Steuerbar | Reduktion |
---|---|---|
* Einkünfte aus Beteiligung des Privatvermögens: | zu 70% steuerbar | Reduktion um 30% |
* Einkünfte aus Beteiligung des Geschäftsvermögens: | zu 70% steuerbar | Reduktion um 30% |