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Steuerberechnung NP

Einkommen (Kanton)

Eingaberegeln für die Berechnung

Bitte geben Sie nur ganze Zahlen ein - keine Dezimalstellen (kein Komma, kein Punkt) - und runden die Beträge jeweils auf CHF 100 ab.

Die nachfolgenden Hinweise betreffend die Berechnung der Beteiligungserträge sind gültig ab Steuerjahr 2020.

Steuerbar

Setzen Sie das im Steuerjahr erzielte steuerbare Einkommen ein (nach Berücksichtigung sämtlicher Aufwendungen und Abzüge der §§ 34 - 42 StG).

Davon Beteiligungserträge gemäss § 27b / § 29 Abs. 1bis StG

Setzen Sie die entsprechenden Beteiligungserträge ein.

Beispiel: Alleinaktionär KMU-Betrieb im Kanton Aargau; verheiratet; Steuerjahr 2020

Einkommen
EinkommenCHF120'000
DividendeneinkünfteCHF80'000
GesamteinkommenCHF200'000
Die Eingabefelder füllen Sie wie folgt aus:
SteuerbarCHF200'000
Satzbestimmend [keine Eingabe nötig, da übereinstimmend mit Feld "Steuerbar"]- () - () 
Davon Beteiligungserträge gemäss
§ 27b / § 29 Abs. 1bis StG
CHF80'000
Die Berechnung wird so durchgeführt:
EinkünfteSteuerbarReduktion
* Einkünfte aus Beteiligung des
Privatvermögens:
zu 50%
steuerbar
Reduktion
um 50%
* Einkünfte aus Beteiligung des Geschäftsvermögens:zu 50%
steuerbar
Reduktion
um 50%

Ausführungen zur Grenzsteuerbelastung bei Anwendung des zusätzlichen Sozialabzugs für tiefe Einkommen

Steuerbare Einkommen unter CHF 35'000 werden nach § 42 Abs. 1bis StG stufenweise reduziert. Zur Vermeidung von übermässigen Steuerbelastungen bei den Stufenwechseln erfolgt eine Milderung gemäss § 43 Abs. 3 StG. Die Grenzsteuerbelastung (resultierende Steuerbeträge der Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern) darf bei den Stufenwechseln nie mehr als 100% betragen.

Beispiel:

Steuerjahr 2012 / Steuerfüsse Wohnsitzgemeinde Brugg: Gemeinde 95%, röm.-kath. Kirche 17% / alleinstehend ohne Kinder (Tarif A) / massgebendes Einkommen CHF 20'100.

1. Reduktion massgebendes Einkommen um CHF 3'000 (nach § 42 Abs. 1bis StG) = steuerbares Einkommen CHF 17'100.

2. Vergleich der berechneten Werte einfache Steuer Kanton (100%) der massgebenden Einkommen ober- und unterhalb der Stufenwechsel CHF 20'100 und CHF 19'900 sowie der mutmasslichen Steuerbeträge der Steuerhoheiten Kanton, Gemeinde und Kirche (Maximum bei 250%).

massgebendes Einkommen (./. Abzug)steuerbares Einkommenberechnete Werte einf. Steuer 100%Steuerbetrag 250% (ohne / mit Milderung Grenzsteuerbelastung)
19'900 (./. 7'500)12'400147368
20'100 (./. 3'000)17'100309773 / 568

3. Der Betrag CHF 773 ist mehr als CHF 200 höher als der Betrag CHF 368 (und somit mehr als 100% pro CHF 100; das Maximum liegt also bei CHF 568).

4. Die Summe der Steuerfüsse Kanton (109%), Brugg (95%) und röm.-kath. Kirche (17%) ergibt 221%.

5. Anwenden der Steuerfüsse auf den Betrag bei CHF 12'400: CHF 147 * 2.21 = CHF 324.80.

6. Addition von zwei Stufen zu je CHF 100 ergibt den definitiven Steuerbetrag.

7. Die anteilmässige Reduktion pro Steuerhoheit erfolgt automatisch.