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Steuererklärung/EasyTax

Fristerstreckungen beantragen

Fristverlängerungen für Steuererklärungen können im Kanton Aargau online beantragt werden.

Sollten Sie Ihre Steuererklärung nicht fristgerecht einreichen können, besteht die Möglichkeit, beim Steueramt Ihres Wohnortes eine Fristverlängerung zu beantragen.

  • Steuerpflichtige mit Abgabetermin der Steuererklärung am 31. März 2025 (unselbstständig Erwerbende, Rentnerinnen und Rentner) müssen bis 30. Juni 2025 grundsätzlich keine Fristverlängerungsgesuche stellen, da Mahnungen erst nach dem 30. Juni 2025 erfolgen.
  • Für Steuerpflichtige mit Abgabetermin der Steuererklärung am 30. Juni 2025 (selbstständig Erwerbende, Aktionärinnen und Aktionäre von Familiengesellschaften) werden Fristverlängerungsgesuche bis 31. Oktober 2025 nur beantwortet, wenn sie nicht oder nicht in gewünschtem Umfang bewilligt werden.