Krankheit / Behinderung
Die steuerliche Unterteilung in "Krankheits- und Unfallkosten" und "behinderungsbedingte Kosten" zeigt sich in der Berechnung der Abzüge.
Für die Kantons- und Gemeindesteuern gilt das Merkblatt Krankheitskosten. Dieses Merkblatt übernimmt integral die für die direkte Bundessteuer erlassenen Regeln im Kreisschreiben Nr. 11 ESTV, Abzug von Krankheits- und Unfallkosten sowie von behinderungsbedingten Kosten.
Merkblatt
Krankheits- und Unfallkosten sowie behinderungsbedingte Kosten (PDF, 20 Seiten, 217 KB)