Bescheinigungen für das Jahr 2024 können erst ab 1. April 2025 bestellt werden.
Bescheinigungen Quellensteuer
Für quellensteuerpflichtige Personen können keine Steuerregisterauszüge erstellt werden. Für verschiedene Dienstleistungen und im Zusammenhang mit ausländischen Finanzbehörden können wir Ihnen aber auf Wunsch eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Sie erhalten diese per A-Post.