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Gesundheitsberufe

Unbedenklichkeits­bestätigung

Bei einer Neuaufnahme oder Ausdehnung der Tätigkeit in einem anderen Kanton oder Land verlangt die zuständige Gesundheitsbehörde praktisch immer eine sogenannte Unbedenklichkeitsbestätigung ("Certificate of Good Standing").

Eine Unbedenklichkeitsbestätigung bescheinigt ein gesundheitspolizeilich unauffälliges Verhalten und Auftreten oder ob etwa aufsichtsrechtliche Verfahren ergriffen werden mussten.

Sie können eine gewünschte Bestätigung zu den üblichen Öffnungszeiten jederzeit per Mail unter info.gesundheitsberufe@ag.ch anfordern. Der Kanton Aargau stellt solche Bestätigungen in Deutsch, Französisch oder Englisch aus. Der Versand erfolgt in der Regel innert 3 Arbeitstagen per Post. Für eine rasche Ausstellung benötigen wir von Ihnen die unterstehenden Angaben:

  • Für welche Behörde benötigen Sie eine Bescheinigung (anderer Kanton oder Ausland)?
  • Bleiben Sie weiterhin im Kanton Aargau tätig?
    Wenn ja: Wo zuletzt und seit wann, sofern nicht bereits gemeldet.
    Wenn nein: Wo und ab wann sind Sie neu tätig?
  • Private aktuelle Kontaktadresse, an welche die Unbedenklichkeitsbestätigung geschickt wird

Das Departement Gesundheit und Soziales behält sich bei Unklarheiten die Einforderung weiterer Auskünfte vor. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung kostet 50 Franken. Für Personen, welche im Zielkanton unter die Binnenmarktgesetzgebung fallen, wird die Bescheinigung ohne Kostenfolge ausgestellt.