Sucht
Der Kanton Aargau orientiert sich in der Suchthilfe an der nationalen Sucht-Strategie und baut das Angebot auf 4 Säulen auf: Prävention und Früherkennung, Therapie und Beratung, Schadensminderung und Risikominimierung und Regulierung und Vollzug. Der Bevölkerung des Kantons Aargau steht ein breites Suchthilfeangebot zur Verfügung.
Zu den einzelnen Themen aus dem Bereich der Gesundheitsförderung
- Weitere Informationen zur nationalen Suchtstrategie finden Sie hier: Nationale Strategie Sucht(öffnet in einem neuen Fenster)
Rechtliche Grundlagen
Bundesebene
- Betäubungsmittelgesetz BetmG (SR 812.121)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Betäubungsmittelkontrollverordnung BetmKV (SR 812.121.1)(öffnet in einem neuen Fenster)
Kantonsebene
- Gesundheitsgesetz GesG § 36 Abs. 1-4, § 37 Abs. 1-4 (SAR 301.100)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Gesundheitsverordnung GesV § 16-22 (SAR 301.111)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Sozialhilfe- und Präventionsgesetz SPG § Abs. 1-4 (SAR 851.200)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Sozialhilfe- und Präventionsverordnung SPV § 16 Abs. a (SAR 851.211)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Gastgewerbegesetz GGG § 1 Abs. 1-2 (SAR 970.100)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Gastgewerbeverordnung GGV (SAR 970.111)(öffnet in einem neuen Fenster)