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Aus- und Weiterbildung

Einführungsschulung

Ein Herr hält ein Referat vor einer Menschenmenge

Das Absolvieren einer Einführung ist für First Responder Pflicht und dient der Vorbereitung auf deren Tätigkeit. Die Teilnahme ist kostenlos.

Die First Responder sind selbst für die Anmeldung und die Absolvierung der Einführungsschulung verantwortlich. Es werden entsprechende Termine an verschiedenen Standorten im Kanton zur Verfügung gestellt. Eine Anmeldung ist obligatorisch.

Zu den vermittelten Inhalten gehört unter anderem:

  • Wer / was sind First Responder? Wann werden diese aufgeboten?
  • Erläuterungen zum Alarmierungs- und Einsatzprozess
  • Aufgaben und Kompetenzen der First Responder
  • Gefahren vor Ort / Selbstschutz
  • Hilfestellung / Verhalten am Einsatzort
  • AED und ihre Standorte
  • Umgang mit belastenden Situationen
  • Rechtliche Aspekte

Von der Einführungsschulung befreit
Aufgrund ihres Berufs sind diverse Personen von der Einführungsschulung befreit. Dazu muss jedoch eine ordentliche Registrierung via App erfolgen. Die Geheimhaltungserklärung wird nach der Registrierung per Mail zur Unterschrift zugestellt. Sobald die vollständigen Unterlagen beim DGS eingegangen sind und die Prüfung des Antrags erfolgreich war, wird das Profil freigeschaltet. Das Einsatzmaterial wird anschliessend per Post zugestellt.

Befreite Berufsgruppe
Dipl. Rettungssanitäterinnen und -Sanitäter HF, Transportsanitäterinnen und -Sanitäter sowie Polizistinnen und Polizisten.

Freigeschalteter First Responder in einem anderen Kanton
Gilt für zugelassene First Responder in den Kantonen BL/BS, BE, SO und Zentralschweiz:
Während der Registrierung unter "Bemerkungen" erfassen, in welchem Kanton Sie bereits als First Responder zugelassen sind. Sollte die Registrierung bereits abgeschlossen sein, benötigen wir folgende Angaben per Mail ( firstresponder@ag.ch ): Name, Vorname, in welchem Kanton Sie bereits freigeschaltet sind.

Zusätzlich finden Sie in der App unter "Dokumente" die "Geheimhaltungserklärung". Bitte füllen Sie das Formular aus und senden uns das originalunterschriebene Exemplar per Post zu. Diese muss auch von den von der Einführungsschulung befreiten Berufsgruppen eingereicht werden.