Tragen der militärischen Uniform ausser Dienst
Wer die Uniform trägt, vertritt die Armee. Für das ausserdienstliche Tragen der Uniform benötigen Sie eine Bewilligung. Unbefugtes Tragen der Uniform ist verboten. Dies gilt für alle Anzugsarten.
Voraussetzungen
Sie sind im Kanton Aargau wohnhaft. Teilnehmerinnen und Teilnehmer, welche in einem anderen Kanton wohnhaft sind, müssen das Gesuch beim Kreiskommando des entsprechenden Wohnkantons einreichen.
Ablauf
Füllen Sie das Online-Formular aus. Den Entscheid zu Ihrem Gesuch senden wir Ihnen nach Möglichkeit auf die von Ihnen angegebene E-Mailadresse, andernfalls per Briefpost.
Benötigte Unterlagen
Ihre Personalien, inkl. komplette Adresse und AHV-Versichertennummer, sowie Angaben zum Anlass.
Fristen und Termine
Reichen Sie Ihr Gesuch bis spätestens 7 Tage vor dem Termin ein.
Kosten
Keine
Anleitungen
Bei Fragen wenden Sie sich an das Kreiskommando Aargau.