10.1.5 Berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG)
Die berufliche Vorsorge hat zum Ziel, zusammen mit der AHV und der IV den gewohnten Lebensstandard im Alter, beim Tod des Versorgers und bei Invalidität zu sichern. Zu den BVG-Leistungen gehören Altersleistungen, Invaliditätsleistungen, Hinterlassenenleistungen und Freizügigkeitsleistungen (vgl. Kapitel 9.1.). Es ist immer das jeweilige Reglement der Vorsorgeeinrichtung zu beachten.