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19.3 Integrationsförderung

19.3.1 Integrationsagenda Schweiz

Der Bund und die Kantone haben sich mit der Integrationsagenda Schweiz (IAS) auf die Grundlagen für die Beschleunigung und die nachhaltige Verbesserung der Integration von vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländern und Flüchtlingen geeinigt.

Ziel der Integrationsagenda ist es, dass die vorläufig aufgenommenen Personen und Flüchtlinge möglichst rasch nach der Regelung ihres Aufenthaltsstatus mit geeigneten Massnahmen bedarfsgerecht gefördert werden, um die Voraussetzungen für eine berufliche Grundbildung oder für eine direkte Integration in den Arbeitsmarkt zu schaffen. Dort, wo eine berufliche Integration als nicht realisierbar eingeschätzt wird, soll die gesellschaftliche Integration derart gefördert werden, dass ein möglichst selbstständiges Leben unter Beachtung der in unserem Land üblichen Gepflogenheiten ermöglicht wird.

Gemäss Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) leistet der Bund zur Umsetzung der Integrationsagenda eine Integrationspauschale in der Höhe von Fr. 18'000.─ pro Flüchtling und vorläufig aufgenommene Person.

Weitere Informationen und Grundlagendokumente finden Sie unter: www.integrationsagenda.ch und www.ag.ch/integration