7.1.1 Grundbedarf
Für den Betrag des Grundbedarfs gelten die Ansätze der von der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) erlassenen Richtlinien vom 1. Januar 2023 für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien).
Für den Betrag des Grundbedarfs gelten die Ansätze der von der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) erlassenen Richtlinien vom 1. Januar 2023 für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien).