7.3 Medizinische Grundversorgung
Die medizinische Grundversorgung ist Teil der materiellen Grundsicherung (vgl. § 3 Abs. 1 SPV) und ist in jedem Fall sicherzustellen.
Die medizinische Grundversorgung ist Teil der materiellen Grundsicherung (vgl. § 3 Abs. 1 SPV) und ist in jedem Fall sicherzustellen.