8.9 Kosten private Motorfahrzeuge
Die Kosten von privaten Motorfahrzeugen sind situationsbedingt zu übernehmen, sofern die Benutzung eines Motorfahrzeuges beruflich oder krankheitsbedingt zwingend erforderlich ist.
Krankheitsbedingt zwingend erforderlich ist ein Motorfahrzeug, wenn die Benutzung des öffentlichen Verkehrs aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
Beruflich zwingend erforderlich ist ein Motorfahrzeug, wenn die unterstützte Person für die Ausübung der Erwerbstätigkeit selbst auf ein Fahrzeug angewiesen ist oder den Arbeitsort nicht auf zumutbare Weise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen kann. Das Vorliegen solcher Gründe hat die unterstützte Person nachzuweisen (mittels detailliertem Arztzeugnis, Arbeitsvertrag etc.).
Liegen gesundheitliche oder berufliche Gründe vor, sind die Kosten für den Betrieb des privaten Motorfahrzeugs zusätzlich als situationsbedingte Leistungen zu übernehmen, wenn die im Grundbedarf eingerechneten Beträge für Verkehrsauslagen diese Betriebskosten nicht bereits decken. Ist aufgrund der gesundheitlichen oder beruflichen Situation ein Fahrzeug erforderlich, muss die Entschädigung pro Kilometer oder die monatliche Pauschale so bemessen werden, dass die anfallenden Fixkosten für das Fahrzeug (Steuern und Abgaben, Versicherungsprämien und Unterhalt) von der unterstützten Person bezahlt werden können.
Unterhaltskosten sind soweit zu übernehmen wie notwendig, um die Fahrsicherheit gemäss der Definition des Strassenverkehrsamtes zu gewährleisten. Sie müssen in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Fahrzeuges stehen.
Links:
- Detailliertes Arztzeugnis für die Verwendung eines Motorfahrzeugs (Vorlage des VAGS)
- Autobetriebskosten-Rechner TCS für Neuwagen
- Autobetriebskosten Ratgeber TCS
Gerichtsurteile:
- WBE.2009.72 (PDF, 34 Seiten, 188 KB)
- WBE.2012.470 (PDF, 15 Seiten, 105 KB)
- WBE.2014.388 (PDF, 10 Seiten, 111 KB)