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Störfallvorsorge

Formulare zur Störfallvorsorge

Baugesuche von Betrieben, die der Störfallverordnung unterstellt sind

Gemäss kantonalem Einführungsgesetz zum Umweltrecht vom 4. September 2007 (§ 31, Abs. 2, lit. e) ist bei allen Baugesuchen von Betrieben, die der Störfallverordnung unterstehen, eine Zustimmung des Amts für Verbraucherschutz erforderlich.

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