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Bausteine des Aargauer Finanzausgleichs

Ergänzungsbeiträge

Das Finanzausgleichssystem wird mit den Ergänzungsbeiträgen vervollständigt. Diese erlauben es, Gemeinden individuell zu unterstützen, die trotz der übrigen Finanzausgleichszahlungen ihren Haushalt nur mit einem übermässig hohen Steuerfuss ausgleichen könnten.

Gemeinden, die trotz Beiträgen aus dem Ressourcen- und dem Lastenausgleich ihren Haushalt nur mit einem Steuerfuss, der um mehr als 25 Prozentpunkte über dem kantonalen Mittelwert liegt, ausgeglichen gestalten können, erhalten Ergänzungsbeiträge. Vorausgesetzt wird, dass die Gemeinde den Steuerfuss auf den erwähnten Maximalwert festlegt (dieser liegt für das Jahr 2020 bei 127 Prozentpunkten), die übrigen Ertragsquellen im üblichen Umfang ausschöpft und keine übermässig hohen beeinflussbaren Ausgaben tätigt.

Die Ergänzungsbeiträge werden auf Antrag hin und für maximal vier Jahre gesprochen. Hat sich die Finanzlage nicht verbessert, kann nach Ablauf dieser Frist ein neuer Antrag gestellt werden.

Der Ergänzungsbeitrag wird so hoch festgesetzt, dass er es der beitragsberechtigten Gemeinde erlaubt, das kantonsweit übliche Leistungsangebot zu erbringen, ohne den Steuerfuss auf mehr als 25 Prozentpunkte über den Mittelwert anzuheben.

Der neue Aargauer Finanzausgleich ist seit dem Jahr 2018 in Kraft. Ergänzungsbeiträge können die Gemeinden erstmals für das Jahr 2020 beantragen. Ein Verzicht auf die Auszahlung von Ergänzungsbeiträgen in den Jahren 2018 und 2019 ist möglich, weil die Zusatzbelastungen einzelner Gemeinden, die künftig Ergänzungsbeiträge nötig machen können, in diesen beiden Jahren dank der Übergangsbeiträge noch weitgehend abgefedert werden. Dieses Vorgehen erlaubt es den Gemeinden auch, einen allfälligen Antrag für Ergänzungsbeiträge gestützt auf die ersten Erfahrungen mit dem neuen Finanzausgleichssystem zu stellen.

Die Regeln für die Berechnung der Ergänzungsbeiträge sind in der neuen Finanzausgleichsverordnung festgehalten. In den Erläuterungen zur Verordnung (PDF, 11 Seiten, 577 KB) werden sie näher erläutert.