Arbeitnehmende Nicht-EU/EFTA
Der Stellenantritt eines noch nicht zur Erwerbstätigkeit ausländerrechtlich geregelten Nicht-EU/EFTA-Angehörigen bei Schweizer Arbeitgebenden ist bewilligungspflichtig.
Der Stellenantritt eines noch nicht zur Erwerbstätigkeit ausländerrechtlich geregelten Nicht-EU/EFTA-Angehörigen bei Schweizer Arbeitgebenden ist bewilligungspflichtig.