Aufgaben
Dem Amt für Justizvollzug obliegt der Straf- und Massnahmenvollzug und die Durchführung der verschiedenen Haftarten.
Als Vollzugsbehörde sind die Vollzugsdienste und Bewährungshilfe für die Durchführung der verschiedenen Sanktionen verantwortlich und weisen diese in die entsprechenden – auch ausserkantonalen – Vollzugsinstitutionen ein bzw. führen die Bewährungshilfe durch.
Aus- und Weiterbildung
Neben dem gesetzlichen Auftrag der Rückfallverminderung und des Opferschutzes kommt dem Justizvollzug auch im Rahmen des Auftrages zur Wiedereingliederung die Aufgabe der Förderung und des Erhalts von beruflichen Fertigkeiten sowie dem Nachholen eines Bildungsbedarfs zu. Je nach Auftragsart und Ausstattung steht in den Einrichtungen des Justizvollzugs Kanton Aargau verschiedene Bidlungsangebote zur Verfügung.
Berichterstattung
Zuhanden der Strafverfolgungsbehörden, urteilenden Instanzen aber auch für die Vollzugsbehörden selber, werden je nach Fragestellung verschiedene Berichte erstellt.
Die Prüfung von Vollzugsschritten erfolgt immer auch gestützt auf Führungsberichte der Vollzugseinrichtungen. Im Rahmen von angeordneten therapeutischen Massnahmen und bei freiwilligen deliktorientierten Therapien werden Therapieberichte verfasst. Bei Bedarf können die Strafverfolgungsbehörden und urteilenden Instanzen vor der Antragstellung bzw. vor der Beschlussfassung einen Sozialbericht über die angeschuldigte Person anfordern.
Entwicklung und Projekte
Der Justizvollzug entwickelt sich stets weiter. Verschiedene Projekte - auch in Zusammenarbeit mit externen Partnern - beschäftigen das Amt und seine Anstalten und Sektionen. Rückfallprävention und Opferschutz bedingen nicht nur konzeptionelle Weiterentwicklungen, Evaluationen und Projekte zur Qualitätssicherung, sondern auch Massnahmen im Bereich Infrastrukur und Sicherheit.
Grundversorgung
Die Grundversorgung der inhaftierten Personen in den Betrieben des Amts für Justizvollzugs umfasst folgende Bereiche:
- Medizinische Versorgung
- Psychiatrische Versorgung
- Seelsorge
Vollzug
Vollzug
Vor der Verurteilung
Das Amt für Justizvollzug führt hoheitlich ausgesprochene Anordnungen, d.h. Freiheitsstrafen, Massnahmen und Haft durch, organisiert und überwacht die Durchführung von gemeinnütziger Arbeit, überprüft die Einhaltung von Weisungen und vollzieht auch Ersatzfreiheitsstrafen. Das Amt für Justizvollzug ist in allen Phasen der Strafjustiz mit verschiedenen Aufträgen engagiert: Während der Strafuntersuchung: Durchführung der Untersuchungshaft. Während des Gerichtsverfahrens bis zur Rechtskraft eines Urteils: Durchführung der Sicherheitshaft und des vorzeitigen Straf- und Massnahmenvollzugs.
Nach der Verurteilung
- Bei bedingten Freiheitsstrafen: Bewährungshilfe, Weisungskontrollen.
- Bei unbedingten Freiheitsstrafen: Vollzug der Strafe in den Vollzugsformen Halbgefangenschaft, offener / geschlossener Vollzug.
- Bei gemeinnütziger Arbeit: Vollzug der gemeinnützigen Arbeit
- Bei therapeutischen Massnahmen: Vollzug der ambulanten oder stationären Massnahmen und Verwahrungen in der geeigneten Institution oder beim geeigneten Therapeuten.
- Nach der Entlassung aus dem Freiheits- oder Massnahmenvollzug bis zum Ablauf der Probezeit: Bewährungshilfe, Weisungskontrolle.
- Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen für nicht bezahlte Geldstrafen und Bussen.
- Neben den Aufgaben im Rahmen der Strafjustiz erfüllt das Amt für Justizvollzug im Auftrag des Migrationsamtes ausländerrechtliche Zwangsmassnahmen.