Vollzugsdienste & Bewährungshilfe
Die Vollzugsdienste und Bewährungshilfe fördern die Rückfallverminderung von straffälligen Personen und leisten damit einen Beitrag zur gesellschaftlichen Sicherheit.
Übernahme von Eigenverantwortung und soziale Integration der Straffälligen gehören zu den wichtigen Zielen. Die Mitarbeitenden der Vollzugsdienste und Bewährungshilfe berücksichtigen in ihrer Arbeit die spezifischen Delikte, das Risikopotenzial und den Entwicklungsbedarf der Klientschaft.
Aufgaben
Die Vollzugsdienste und Bewährungshilfe
- regeln den Vollzug von gerichtlich angeordneten Freiheitsstrafen, gemeinnütziger Arbeit und strafrechtlichen Massnahme
- führen Freiheitsstrafen in der Vollzugsform Halbgefangenschaft durch
- führen Bewährungshilfe und Weisungskontrollen bei bedingten Freiheitsstrafen durch, nach einer bedingten Entlassung aus einer Freiheitsstrafe oder bei Massnahmen
- regeln die ambulanten und stationären Massnahmen und vermitteln Therapeutinnen und Therapeuten oder Therapieeinrichtungen
- verfassen Berichte und Anträge an Gerichte und Strafverfolgungsbehörden
- bieten den inhaftierten Personen während der Untersuchungs- und Sicherheitshaft Betreuung und Sozialberatung an
Zusammensetzung und Aufgabenbereiche
Organigramm Vollzugsdienst (PDF, 1 Seite, 62 KB)
Bewährungshilfe
Die Bewährungshilfe ist sowohl Bezeichnung für eine Anordnung im Sinne des Strafgesetzbuches als auch eine Dienstleistung einer staatlichen Stelle. Die Mitarbeitenden der Bewährungshilfe unterstützen die von ihr betreuten Personen in ihren Bemühungen ein deliktfreies Leben zu führen und fördern deren soziale Integration.
Flyer Bewährungshilfe (PDF, 413 KB)