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Strassenverkehr

Abnahme durch die Polizei

Es handelt sich um eine Sofortmassnahme zum Schutz des Verkehrs vor nicht fahrfähigen und gefährlichen Fahrzeuglenkern/Fahrzeuglenkerinnen.

Ab dem Zeitpunkt der polizeilichen Abnahme dürfen Sie kein Motorfahrzeug mehr führen. Sie erhalten vom zuständigen Strassenverkehrsamt schriftlich Bescheid, ob und wann Sie wieder fahrberechtigt sind.

Was passiert nach der Abnahme meines Führerausweises?
Der Führerausweis wird durch die Polizei dem zuständigen Strassenverkehrsamt weitergeleitet.

Wann erhalte ich vom Strassenverkehrsamt Bescheid?
Wir haben gemäss VZV Art. 30 Abs. 2 innert 10 Arbeitstagen zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Erlass eines vorsorglichen Entzuges gegeben sind oder ob der Führerausweis vorläufig retourniert werden kann.

Wie wird mir dieser Entscheid mitgeteilt?
Sie erhalten einen Brief mit dem Entscheid per Post zugestellt. Falls ein vorsorglicher Entzug verfügt wurde, so wird der Brief per Einschreiben zugestellt. Telefonisch wird der Entscheid nicht mitgeteilt.