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Warnungsentzüge

Gebühren

Das Administrativverfahren ist kostenpflichtig und erfolgt unabhängig vom Strafverfahren.

Die Erhebung der Gebühr erfolgt separat und unabhängig von weiteren Verfahren, insbesondere vom Strafverfahren. Die Rechnungsstellung erfolgt ca. zwei Monate nach Verfahrensabschluss. Die Grundkosten unserer Entzugsverfügung betragen aktuell Fr. 260.-. Je nach Verfahrensaufwand (längere telefonische Auskünfte, Einholung Strafakten etc.) wird eine höhere Gebühr nötig.

Bei Verwarnungen beträgt die Grundgebühr aktuell Fr. 220.--.

Die Gebühren für die Administrativmassnahmen richten sich nach der Verordnung über die Steuern, Abgaben und Gebühren im Strassenverkehr (SAR 755.111) und sind unabhängig von der im Strafverfahren festgesetzten Busse und Verfahrenskosten geschuldet.